Beschreibung
Am Ruckhaldenweg steht diese Tafel. Das heisst doch Fahrverbot egal mit welchem Fahrzeug, oder? In den letzten drei Wochen habe ich sicher fünf Fahrradfahrern ausweichen müssen, die mit hohem Tempo den Weg runtergefahren sind ... Darf man den Ruckhaldenweg mit dem Fahrrad befahren?erledigt
Stadtmelder 09.11.2021
Signalisation
Fahrverbot
Antwort
9. Nov. 2021, 13:48 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Der Ruckhaldenweg ist laut Stadtpolizei St.Gallen mit einem allgemeinen Fahrverbot mit Zusatz «Führen von Tieren gestattet» belegt. Das Fahrverbot gilt sowohl für motorisierte wie auch nicht-motorisierte Fahrzeuge. Für fahrzeugähnliche Geräte wie z.B. Trottinett ohne Motor, Kindervelos, Inline Skates o.ä. gilt das Verbot nicht, da es sich nicht um Fahrzeuge im eigentlichen Sinn handelt. Die Fahrverbotsmissachtungen seitens Velofahrerinnen und Velofahrer sind der Stadtpolizei bekannt und es wurden bereits entsprechende Kontrollen an dieser Örtlichkeit durchgeführt, welche auch zu Beanstandungen geführt haben. In Zukunft wird der zuständige Quartierpolizist wiederholt entsprechende Kontrollen am Ruckhaldenweg vornehmen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Der Ruckhaldenweg ist laut Stadtpolizei St.Gallen mit einem allgemeinen Fahrverbot mit Zusatz «Führen von Tieren gestattet» belegt. Das Fahrverbot gilt sowohl für motorisierte wie auch nicht-motorisierte Fahrzeuge. Für fahrzeugähnliche Geräte wie z.B. Trottinett ohne Motor, Kindervelos, Inline Skates o.ä. gilt das Verbot nicht, da es sich nicht um Fahrzeuge im eigentlichen Sinn handelt. Die Fahrverbotsmissachtungen seitens Velofahrerinnen und Velofahrer sind der Stadtpolizei bekannt und es wurden bereits entsprechende Kontrollen an dieser Örtlichkeit durchgeführt, welche auch zu Beanstandungen geführt haben. In Zukunft wird der zuständige Quartierpolizist wiederholt entsprechende Kontrollen am Ruckhaldenweg vornehmen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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