Beschreibung
Jeden Dienstag müssen sich die Bewohner der Brühlgasse mit dem Geschrei mitten in der Nacht (es kann um 00:00 oder auch um 02:00 Uhr sein) des ACs (Ausländerclubs) herumschlagen. Die Musik des Affekts ist zudem die ganze Nacht auch immer lauter als am Wochenende. Zu Hits Liedern kann man halt wirklich schlecht einschlafen. Die Polizei wurde schon mehrfach kontaktiert, doch nichts passiert, denn es heisst immer, sie hätten nur am Bahnhof eine Patrouille. Wir würden gerne wieder einmal die Nacht von Dienstag auf Mittwoch durchschlafen können. Danke!erledigt
Stadtmelder 28.02.2024
Diverses
Jeden Dientstag lautes geschrei des Ausländerclubs der HSG
Antwort
5. Mär. 2024, 09:34 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei verfügt der erwähnte Gastrobetrieb über die allgemeinen Schliessungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 24.00 Uhr / Freitag und Samstag, 01.00 Uhr). Die Öffnungszeit kann für Lokale mit klagloser Betriebsführung vier Mal monatlich um zwei Stunden verlängert werden. Die Nachtzeit ist in der Stadt St.Gallen im Immissionsschutzreglement festgelegt und dauert von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Ungeachtet eines Lokalbetriebs ist selbstverständlich die Nachtruhe zu berücksichtigen. Die Stadtpolizei prüft die Lärmsituation allgemein und in Verbindung mit Gastwirtschaften permanent.
Die Kapazitäten der Polizei erlauben es nicht immer, umgehend eine Patrouille zu disponieren. Die zurückgestellten Fälle werden aber möglichst zeitnah behandelt, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen und allfällige Rechtsverletzungen zu ahnden. Wichtig bleibt die Meldung an die Einsatzzentrale (Tel. 071 224 60 00) beim Auftreten von berechtigten Immissionsstörungen oder anderen zu beanstandenden Vorkommnissen.
Die Zuständigen vom Ressort Gast- und Unterhaltungsgewerbe werden bezüglich des Stadtmelders mit dem Lokalbetreiber in Kontakt treten und ihn auf die Problematik aufmerksam machen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Die Kapazitäten der Polizei erlauben es nicht immer, umgehend eine Patrouille zu disponieren. Die zurückgestellten Fälle werden aber möglichst zeitnah behandelt, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen und allfällige Rechtsverletzungen zu ahnden. Wichtig bleibt die Meldung an die Einsatzzentrale (Tel. 071 224 60 00) beim Auftreten von berechtigten Immissionsstörungen oder anderen zu beanstandenden Vorkommnissen.
Die Zuständigen vom Ressort Gast- und Unterhaltungsgewerbe werden bezüglich des Stadtmelders mit dem Lokalbetreiber in Kontakt treten und ihn auf die Problematik aufmerksam machen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Jürg Diggelmann, Präsident Quartierverein St. Mangen