Beschreibung
Analog der Verzweigung Kräzernstrasse-/Sturzeneggstrasseerledigt
Stadtmelder 25.06.2019
Signalisation
Ersuchen um Abklärung der Markierung eines Fussgängerstreifens
Antwort
5. Jul. 2019, 09:26 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Damit Fussgängerstreifen markiert werden können, müssen gemäss Tiefbauamt St.Gallen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Gemäss den BfU-Empfehlungen Verkehrstechnik ist ein Fussgängerstreifen einem Verkehrsaufkommen von 3’000 Fahrzeuge/Tag angebracht. Das Verkehrsaufkommen auf der Mövenstrasse dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit tiefer sein. Zum Vergleich, an der Industriestrasse 16 in Winkeln wurden im Jahr 2018 rund 1'800 Fahrzeuge/Tag gezählt.
Ein weiteres Kriterium gemäss den erwähnten BfU-Empfehlungen stellt die Fussgängerfrequenz dar. Sie soll während den fünf meistbelasteten Stunden mindestens 100 Fussgängerinnen und Fussgänger betragen. Ob dieser Wert erreicht wird, ist nicht klar.
Aufgrund dieser Vorgaben kann ein Fussgängerstreifen am erwähnten Übergang vermutlich kaum realisiert werden.
Gemäss den BfU-Empfehlungen Verkehrstechnik ist ein Fussgängerstreifen einem Verkehrsaufkommen von 3’000 Fahrzeuge/Tag angebracht. Das Verkehrsaufkommen auf der Mövenstrasse dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit tiefer sein. Zum Vergleich, an der Industriestrasse 16 in Winkeln wurden im Jahr 2018 rund 1'800 Fahrzeuge/Tag gezählt.
Ein weiteres Kriterium gemäss den erwähnten BfU-Empfehlungen stellt die Fussgängerfrequenz dar. Sie soll während den fünf meistbelasteten Stunden mindestens 100 Fussgängerinnen und Fussgänger betragen. Ob dieser Wert erreicht wird, ist nicht klar.
Aufgrund dieser Vorgaben kann ein Fussgängerstreifen am erwähnten Übergang vermutlich kaum realisiert werden.