Guten Tag und vielen Dank für Ihre Meldung. Gemäss Gartenbauamt St.Gallen müssen Hundehalter sich an das kantonale Hundegesetz halten, welches unter anderem die allgemeine Hundekotaufnahmepflicht sowie den Leinenzwang auf diversen öffentlichen Plätzen und Spielanlagen regelt. Es wird schwierig, wenn sich einzelne Hundehalter nicht daran halten. Das Gartenbauamt wird jedoch diesem spezifischen Fall nachgehen.