Beschreibung
Spielen mit Kindern auf dem "autofreien" Marktplatz ist leider unmöglich. Ständig fahren Autos rein, parken teilweise sogar und gehen einkaufen auf dem Markt. Warum gibt es keine Verkehrsbehinderung, die das Hineinfahren verunmöglicht (Poller / Pfosten mit Spezialschlüssel)? Warum wird nicht öfter kontrolliert und gebüsst?erledigt
Stadtmelder 25.04.2019
Signalisation
Autounfreier Marktplatz
Antwort
26. Apr. 2019, 15:23 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Der Stadtrat hat im Februar 2017 die Einführung der Begegnungszone für den Marktplatz und Blumenmarkt beschlossen. Zum Zeitpunkt dieser Verfügung resp. der Einführung der Begegnungszone am 30. Juni 2017 stand der Marktplatz noch nicht als Spielplatz zur Debatte.
Das Signal Begegnungszone kennzeichnet Strassen in Wohn- und Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen und gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sind. Sie dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Mit der Aufhebung der Parkplätze auf dem Marktplatz und dem Blumenmarkt auf den 1. April 2019 sind die beiden Verkehrsplätze zwar parkplatzfrei, jedoch nicht verkehrsfrei. Aufgrund dieser Tatsache dürfen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen nach wie vor auf den Marktplatz und den Blumenmarkt fahren, jedoch nicht darauf parkieren. Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient. Mit der Aufhebung der Parkplätze auf dem Marktplatz und dem Blumenmarkt ist dieses Gebiet somit nicht autofrei, es sind vorerst nur die öffentlichen Parkplätze aufgehoben worden.
Für den Marktplatz und den Blumenmarkt gilt vorerst eine Begegnungszone und nicht eine Sperr- oder Fahrverbotszone. Da die Markierungen für die Spielfelder innerhalb der Begegnungszone kein Verbot für Fahrzeuge darstellen, ist auch der Güterumschlag dort nach wie vor gestattet.
Während den ersten 14 Tagen nach der Parkplatzaufhebung hat sich die Stadtpolizei täglich mehrere Stunden auf dem Marktplatz aufgehalten und die motorisierten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mittels Flyer auf die neue Situation aufmerksam gemacht. Die Stadtpolizei kontrolliert den Zustand auch weiterhin intensiv, büsst fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker und wird die weitere Entwicklung beobachten. Bei erkennbaren Sicherheitsdefiziten wird die Stadtpolizei weitere Massnahmen veranlassen.
Der Stadtrat hat im Februar 2017 die Einführung der Begegnungszone für den Marktplatz und Blumenmarkt beschlossen. Zum Zeitpunkt dieser Verfügung resp. der Einführung der Begegnungszone am 30. Juni 2017 stand der Marktplatz noch nicht als Spielplatz zur Debatte.
Das Signal Begegnungszone kennzeichnet Strassen in Wohn- und Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen und gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sind. Sie dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Mit der Aufhebung der Parkplätze auf dem Marktplatz und dem Blumenmarkt auf den 1. April 2019 sind die beiden Verkehrsplätze zwar parkplatzfrei, jedoch nicht verkehrsfrei. Aufgrund dieser Tatsache dürfen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen nach wie vor auf den Marktplatz und den Blumenmarkt fahren, jedoch nicht darauf parkieren. Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient. Mit der Aufhebung der Parkplätze auf dem Marktplatz und dem Blumenmarkt ist dieses Gebiet somit nicht autofrei, es sind vorerst nur die öffentlichen Parkplätze aufgehoben worden.
Für den Marktplatz und den Blumenmarkt gilt vorerst eine Begegnungszone und nicht eine Sperr- oder Fahrverbotszone. Da die Markierungen für die Spielfelder innerhalb der Begegnungszone kein Verbot für Fahrzeuge darstellen, ist auch der Güterumschlag dort nach wie vor gestattet.
Während den ersten 14 Tagen nach der Parkplatzaufhebung hat sich die Stadtpolizei täglich mehrere Stunden auf dem Marktplatz aufgehalten und die motorisierten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer mittels Flyer auf die neue Situation aufmerksam gemacht. Die Stadtpolizei kontrolliert den Zustand auch weiterhin intensiv, büsst fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker und wird die weitere Entwicklung beobachten. Bei erkennbaren Sicherheitsdefiziten wird die Stadtpolizei weitere Massnahmen veranlassen.