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 Stadtmelder  07.09.2018
Signalisation
1

Abbiegeverbot mit "Anwohner erlaubt" oder "Zufahrt 20m gestattet" ergänzen

Beschreibung
Wen man die Winkelriedstrasse hinunter fährt, ist das links Abbiegen in die Zwinglistrasse anscheinend verboten.
Als Anwohner und Mieter eines Garagenplatzes in der Tiefgarage der Zwinglistrasse 21 ist das für mich nicht nachvollziehbar und äusserst mühsam.
Bei der Einbahntafel Kreuzung Winkelried/ Zwinglistrasse (Zwinglistrasse abwärts) hat es ja auch den Zusatz "Zufahrt 20m gestattet"
Adresse
Kreuzung Winkelried/ Zwinglistrasse, 9000 St. Gallen
Antwort
 11. Sep. 2018, 09:34 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäss Stadtpolizei St.Gallen wurde das Abbiegeverbot als Vorsignal angebracht, damit nicht unnötigerweise in die Einbahn eingefahren wir. Die Polizei wird das Abbiegeverbot jedoch mit einer Zusatztafel versehen, damit die Zufahrt zum Haus Zwinglistrasse gestattet ist.
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S.
7. Sep. 2018, 10:20 Uhr
Zur Ergänzung: ebenso wäre es an dieser Kreuzung nötig, die Sicherheitsspiegel umzuplatzieren oder auszutauschen. Wenn man an der Kreuzung steht (man ist von unten die Zwinglistrasse hinauf gefahren) nützt der Spiegel leider nicht viel, man sieht die Autos nicht, die von rechts die Winkelriedstrasse herunter fahren und Vortritt hätten. Empfinde es jedes Mal als sehr gefährlich.
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