Die Stadt St.Gallen kann für ihre angestellten Mitarbeitenden im Strassenunterhalt Stellung beziehen. Kurzarbeit gilt nicht für die öffentliche Verwaltung. Der Strassenunterhalt gehört zur Grundversorgung und wird vorderhand weitergeführt. Wie der Bundesrat kommunizierte, können die notwendigen Sicherheitsmassnahmen auf Baustellen grundsätzlich ohne Schliessungen eingehalten werden. Es gelten die Verhaltens- und Hygieneanweisungen von Bund und Kanton. Diese sind strikt einzuhalten. Weitere Schutzmassnahmen auf den Baustellen werden im Einzelfall und abgestimmt auf die Situation vor Ort getroffen. Da die Stadt als Arbeitgeberin über keine Gesundheitsdaten von Mitarbeitenden verfügt, sind alle Mitarbeitenden mit Vorerkrankungen gebeten, mit ihren Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen. Gemäss Weisung des Bundesrats vom 16. März 2020 erledigen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten von zu Hause aus. Ist dies – wie beim Strassenunterhalt – nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorerkrankung sind unter Berücksichtigung der erwähnten Verhaltens- und Hygienemassnahmen im Einsatz.
Auf Baustellen, insbesondere im Aussenbereich, kann die wichtige Schutzmassnahme von zwei Metern Mindestabstand eingehalten werden. Eine Herausforderung stellen Pausen dar, während denen sich das Baustellenpersonal insbesondere bei schlechtem Wetter in Baucontainern aufhält. Daher wird auf Stadtgebiet als Schutzmassnahme die Staffelung der Pausen, gemäss Anfrage des Schweizerischen Baumeisterverbands, ermöglicht. Die Staffelung der Pausen bedeutet auch, dass jeweils ein Teil der Baustellenteams über die Mittagszeit weiterarbeitet. Das heisst, dass die Baustellen während der Corona-Phase auch über die Zeit der Mittagsruhe (12.00 – 13.00 Uhr) betrieben werden können, um die Pausen besser zu verteilen und so dem Schutzgedanken Rechnung zu tragen.
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Kommentare
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schnipi01
was hat Kurzarbeit mit dem Mindesabstand zu tun? In der Stadt St. Gallen haben sie genaue Regeln aufgestellt und es klappt auch ziemlich gut. Wie es bei euch in Wittenbach geregelt ist, müsste die Gemeinde in Wittenbach Auskunft geben können.