Beschreibung
Und wiederum wird der Durchgangsverkehr über die Singenberg- Florastrasse geleitet. Die Anwohner wurden in keiner Weise informiert, namentlich nicht aus welchem Grund oder die Dauer. Dabei handelt es sich vorallem um ausserkantonalem Durchgangsverkehr, der absolut inakzeptabel ist, da es sich bei der Florastrasse um eine Begegnungszone mit Nachtfahrverbot handelt. Die Signalisation sei so zu ändern, dass die Molkenstrasse stadteinwärts als verbotene Fahrtrichtung signalisiert wird, und der Durchgangsverkehr über die Speicherstrasse, Spisertorkreisel, Burggraben. Lämmlisbrunnstrasse auf die Rorschacherstrasse geleitet wird. Besten Dank!erledigt
Stadtmelder 09.08.2017
Signalisation
Unzumutbare Signalisation
Antwort
9. Aug. 2017, 15:19 Uhr
Danke für Ihre Mitteilung. Gemäss der Stadtpolizei wird der Verkehr nicht über die Florastrasse umgeleitet, sondern es wurde lediglich das Signal 2.33 «Fahrtrichtung Links» vor Ort angebracht. Dies, weil die Singenbergstrasse im Bereich der Rorschacher Strasse bis Florastrasse in eine temporäre Einbahnstrasse, Fahrtrichtung Süd, signalisiert worden ist. Die Informationstafel, dass die Rorschacher Strasse nicht über die Singenbergstrasse erreicht werden kann, ist auf der Verzweigung Linsebühl-/Singenbergstrasse angebracht.
Eine befristete Verkehrsanordnung, welche nicht länger als 60 Tage dauert, muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die jetzige Situation dauert noch ca. 3 Wochen an.
Eine befristete Verkehrsanordnung, welche nicht länger als 60 Tage dauert, muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die jetzige Situation dauert noch ca. 3 Wochen an.
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Kommentare
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Um mich zu wiederholen, die Florastrasse ist eine 20er Begegnungszone mit Nachtfahrfahrverbot!
Ich bestehe darum darauf, bei der Verzweigung Speicherstrasse/Molkenstrasse wie erwähnt ausführlich zu signalisieren.
PS. Hat übrigens vor zwei Jahren bei der Glasfaserinstallation auch funktioniert.
Da es sich bei der Florastrasse parallel dazu die Konkordiastrasse mit Verbindung der Schwalbenstrasse um eine Begegnungszone handelt, besteht zwischen Fussgänger und motorisiertem Individualverkehr (MIV) keine Abgrenzung, die ganze Begegnungszone ist EINE Verkehrsfläche. Viele Kinder, die bisher allein unterwegs waren, werden mit der Situation überfordert sein. Muss denn zuerst etwas schwerwiegendes passieren, bevor Massnahmen ergriffen werden?!
Wenn sich an dieser wiederholt prekären Situation nichts ändert, sehe ich mich als verantwortungsbewussten Bürger dieser Stadt nicht ernstgenommen, und die Stadt St. Gallen wird als Autostadt proklamiert!
In der Begegnungszone ist das Verhalten klar geregelt, woran die Bauarbeiten nichts ändern. Für die Kinder ändert sich nichts, sie können wie gewohnt den Schulweg antreten.
Das Nachtfahrverbot ist nach wie vor gültig. Sobald die Bauarbeiten auf der Singenbergstrasse beendet sind, ist die Durchfahrt in beide Richtungen wieder möglich.
Zielführend ist einzig allein eine Signalisation an der Speicher- /Molkenstrasse,um den Durchgangsverkehr durch unser Quartier zu unterbinden.
Besten Dank!