Beschreibung
Das Gerüst der Linsebühlstrasse 13 steht seit ungefähr zwei Jahren auf dem Trottoir, ohne dass irgendwelche Arbeiten ersichtlich sind. Es beeinträchtigt den Langsamverkehr, stört optisch und bildet bei Regen einen Wasserfall.Wie lange darf das Gerüst noch da stehen? Kann der*die Liegenschaftenbesitzer*in zum Rückbau aufgefordert werden?