Beschreibung
Wenn ich von der Favrestrasse her komme, darf ich als Anwohner zur Martinsbruggstr. 54 einfahren ? Die Signalisation ist verwirrend .Und wie ist es, wenn ich von der Schönbüelstrasse her komme ? Darf ich an die Martinsbruggstr. 54 fahren ? Darf ich als Anwohner von der Martinsbruggstr. 54 Richtung Favrestrasse fahren ? Die Fahrverbotstafel steht Höhe Martinsbruggstr. 53, also ist sie von der Nr.54 nicht sichtbar. Danke für die Antworterledigt
Stadtmelder 21.10.2024
Signalisation
Zufahrt für mich erlaubt ?
Antwort
22. Okt. 2024, 16:14 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss Stadtpolizei ist die Zufahrt für Zubringer der Martinsbruggstrasse 54 von allen Seiten her gestattet. Die Beschriftung der beiden Stelen wird angepasst.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen