sehr geehrte Verantwortliche der Stadt St.Gallen wieso hat ein Zigarrengeschäft, jetzt in dieser Pandemie Zeit geöffnet??? Rauchen schadet der Gesundheit!!! Danke für die Abklärung. Eine gesunde Zeit für Sie
Der Bundesrat hat in den Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) Folgendes festgehalten: "Nicht erfasst vom Öffnungsverbot werden auch sonstige Läden, soweit sie ganz überwiegend Lebensmittel oder Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten (neben Lebensmitteln z.B. Presseerzeugnisse in Kiosken, Tierfutter und andere Güter des täglichen Bedarfs für Tiere, Tabakwaren, E-Zigaretten, Hygieneartikel, Papeterieartikel)". Gemäss Bundesgesetz darf der Tabakwarenladen somit geöffnet bleiben. Die Hygieneregeln und Massnahmen des «Social Distancing» müssen beim Betrieb zwingend eingehalten werden.
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