Beschreibung
An der St. Georgenstrasse 106 wurde zur Sicherheit der Fussgänger eine "Fussgängerinsel" (Bodenmarkierung und zwei Pfosten" installiert resp. die Fahrbahn verengt. Nun benützt die Stadtpolizei diese "Insel" als Parkplatz (siehe Bild) um den Verkehr zukontrollieren resp. der Polizist sitzt auf dem Fahrersitz und misst mit dem "Radargerät" die Geschwindigkeit der Autofahrer. Darf man hier parkieren?erledigt
Stadtmelder 28.10.2024
Diverses
Fussgänger als Parkplatz
Antwort
gestern, 16:26 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei wurde an dieser Örtlichkeit aufgrund von Beschwerden der Anwohnenden eine Kontrolle durchgeführt. Die markierte Fahrbahnverengung ist nicht zur Parkierung vorgesehen. Jedoch wurde aufgrund der Reklamation aus dem Quartier dieser Kontrollort von der Stadtpolizei gewählt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen