Beschreibung
Beim Hauseingang an der Multergasse sind zwei Überwachungskameras angebracht. Die eine über dem Hausnummernschild filmt offensichtlich den öffentlichen Grund. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Wer ist hier in der Pflicht etwas dagegen zu unternehemen, falls hier eine Verletzung der Privatsphäre statt findet?erledigt
Stadtmelder 07.02.2017
Diverses
Private Überwachung von öffentlichem Grund?
Antwort
9. Feb. 2017, 17:53 Uhr
Laut Auskunft der städtischen Fachstelle für Datenschutz betrifft dieser Fall den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Gemäss dessen Grundlage ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Privatpersonen Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund betreiben. Ausnahmen von dieser Regel sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.edoeb.ad...tz/00625/00729/00738.
Klage kann von jeder Person eingereicht werden, die sich von der Kamera in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. Die zivilrechtliche Klage kann beim Kreisgericht St.Gallen eingereicht werden.
Klage kann von jeder Person eingereicht werden, die sich von der Kamera in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. Die zivilrechtliche Klage kann beim Kreisgericht St.Gallen eingereicht werden.