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 Stadtmelder  20.04.2021
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Zweiradparkplätze

Beschreibung
In dieser Gegend existieren keine öffentlichen Zweiradparkplätze. Kann dies geändert werden? Für Anwohner und Parkbesucher stehen weit und breit keine zur Verfügung. Wird es von der Stadt und Polizei gewünscht/geduldet, dass Motorräder, Fahrräder und Elektroscooter an Fassaden und auf Trottoirs gestellt werden? Beste Grüsse und Danke für die Auskunft
Karte
Kreuzbleichestrasse 13
9000 St. Gallen

Antwort

 21. Apr. 2021, 10:50 Uhr
Danke für die Anfrage.

Im Bereich der Kreuzbleiche befinden sich die Zweiradparkplätze gemäss Rückmeldung der Stadtpolizei St.Gallen bei der Sporthalle, der Turnhalle und an der Militärstrasse. Somit stehen den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern Zweiradparkplätze in unmittelbarer Nähe der Kreuzbleiche zur Verfügung.

Für Anwohnerinnen und Anwohner der Kreuzbleichestrasse stehen direkt an der erwähnten Strasse keine Zweiradparkplätze zur Verfügung. Eine Änderung ist zurzeit nicht vorgesehen. In der Regel verfügt jede private Liegenschaft auch über private Parkplätze und dementsprechende Veloräume. Aus diesem Grund sollten die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit haben, ihre Zweiräder auf privatem Grund abzustellen.

Betreffend parkierter Fahrzeuge auf dem Trottoir ist es so, dass dies weder toleriert noch geduldet wird. Diese werden mit einer Ordnungsbusse gebüsst, sofern eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Die E-Scooter sollten von der Betreiberfirma in der Nacht eingesammelt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies der Stadtpolizei gemeldet werden. Da die Meldung dazu idealerweise zeitnah erfolgt, kann die Stadtpolizei unter folgender Telefonnummer rund um die Uhr erreicht werden: 071 224 60 00.

Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare

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Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Leider verfügt nicht jede Liegenschaft über die erwähnten Parkplätze. Des Weiteren gibt es solche Zweiradparkplätze in der ganzen Umgebung nicht.

Ich frage mich dazu, wieso solche in anderen Quartieren geschaffen wurden (z.B. mehrere in der nähe St. Otmarkirche) und hier trotz viel blauer/weisser Zone keine geplant sind?

Ausserdem frage ich mich (vielleicht kann mir da auch jemand anderes weiterhelfen) ob es erlaubt ist oder geduldet wird, ein Motorrad hinter die blaue/weisse Zone zu stellen?

Beste Grüsse und Dank
22. Apr. 2021, 10:09 Uhr
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Pro Langsamverkehr
Die Stadt hinkt bzgl öffentlichen Veloabstellplätzen im Vergleich zu anderen Schweizer Städten massivst nach. Solche Situationen bestätigen doch genau dies. Hoffe, da geht endlich bald etwas!
21. Apr. 2021, 21:09 Uhr
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Simone
Das Problem ist mir mehr als bewusst. Ich wohne ebenfalls in diesem Quartier und die nächsten Plätze sind bei der Sporthalle Kreuzbleiche. Dort ist der Parkplatz immer völlig überfüllt und man findet selten einen Platz. Die Nachfrage ist also mehr als da. Könnte man nicht einen Autoparkplatz in einen Zweiradparkplatz umfunktionieren? Wäre eine sehr einfache und effektive Lösung. Die Stadt sollte den Zweiradverkehr mehr fördern.
21. Apr. 2021, 21:00 Uhr
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Roller
Damit ich es richtig verstehe......TIER darf seine Scooter tagsüber auf den Trottoirs parkieren,aber alle anderen werden gebüsst?Diese Scooter stehen mehrheitlich auf öffentlichem Grund.Ist es das Ziel der Stadt,dass statt dem Zweirad,lieber das Auto ins Quartier kommt,da es überall blaue Zonen hat?Darf man einen Motorroller in die blaue Zone stellen?
21. Apr. 2021, 12:32 Uhr
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Moritz
Alle Fahrzeuge, die in die Kategorie Velo fallen (also auch die E-Trottinettes) dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, wenn ein mindestens 1.5 Meter breiter Durchgang für Fussgänger*innen frei bleibt.
Es geht leider immer sehr lange, bis überhaupt einzelne Parkplätze auf öffentlichem Boden in Parkplätze für Velos umfunktioniert werden.
21. Apr. 2021, 20:07 Uhr
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Roller
Die Antwort des Stadtmelders bezieht sich auf Fahrzeuge,ein Velo oder Scooter ist auch ein Fahrzeug.Wenn ich den Roller auf das Trottoir stelle und es bleiben noch 1.5m Platz,wo ist denn der Unterschied?Bitte um Aufklärung...
21. Apr. 2021, 20:34 Uhr
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Moritz
Ich vermute, dass sie mit «Fahrzeuge» nur Autos o.Ä. gemeint haben (obwohl Velos natürlich auch Fahrzeuge sind), denn wie gesagt dürfen Velos auf dem Trottoir parkiert werden, Roller, Töff, Autos etc. dagegen grundsätzlich nicht.
21. Apr. 2021, 21:50 Uhr
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Roller
Es wäre schön,wenn der Stadtmelder sich zu dieser Frage auch noch äussern würde.
22. Apr. 2021, 05:55 Uhr
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