Beschreibung
Zur Zeit besteht saisonal ein Hundeverbot auf dem gesamten Areal des Gemeinschaftsbad Mannenweiher. Zielführend für die Disziplin des Hundes, Hundehalter und Hundehalterin, wäre ein permanentes Verbot, um jegliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und um eine Handhabe gegenüber undisziplinierten Halter und Halterinnen zu besitzen.erledigt
Stadtmelder 04.09.2018
Diverses
Hundeverbot
Antwort
14. Sep. 2018, 17:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Und entschuldigen Sie bitte die längere Wartezeit auf eine Rückmeldung. Im Polizeireglement vom 16. November 2004 steht in Art. 7 Abs. 1, dass es verboten ist, Hunde auf Friedhöfe und in Badeanstalten mitzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Hunde, die eine sehbehinderte Person führen. Der Mannenweier gilt während der Badesaison als Badeanstalt, daher werden dann Hundeverbotsschilder auf dem Areal angebracht. In der restlichen Zeit handelt es sich um ein Naherholungsgebiet, aus diesem Grund sind Hunde erlaubt.