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 Stadtmelder  04.09.2018
Diverses

Hundeverbot

Beschreibung
Zur Zeit besteht saisonal ein Hundeverbot auf dem gesamten Areal des Gemeinschaftsbad Mannenweiher. Zielführend für die Disziplin des Hundes, Hundehalter und Hundehalterin, wäre ein permanentes Verbot, um jegliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und um eine Handhabe gegenüber undisziplinierten Halter und Halterinnen zu besitzen.
Karte
Bitzistrasse 43
9000 St. Gallen

Antwort

 14. Sep. 2018, 17:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Und entschuldigen Sie bitte die längere Wartezeit auf eine Rückmeldung. Im Polizeireglement vom 16. November 2004 steht in Art. 7 Abs. 1, dass es verboten ist, Hunde auf Friedhöfe und in Badeanstalten mitzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Hunde, die eine sehbehinderte Person führen. Der Mannenweier gilt während der Badesaison als Badeanstalt, daher werden dann Hundeverbotsschilder auf dem Areal angebracht. In der restlichen Zeit handelt es sich um ein Naherholungsgebiet, aus diesem Grund sind Hunde erlaubt.
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Kommentare

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Augustino Fernandez
Leider eine sehr unbefriedigende undifferenzierte Antwort, die auf die eigentliche Problematik in keiner Weise eingeht. Gerade heute hat die Infrastruktur Bildung und Freizeit bekannt gegeben, dass das Schwimmen auch nach der Saison möglich ist. Ausserdem ist zu beobachten, dass das ganze Jahr über geschwommen wird, somit hat der Mannenweiher den Status das ganze Jahr eine Badeanstalt zu sein und ein permanentes Hundeverbot wäre berechtigt. Ihre Antwort erweckt den Eindruck, dass jegliche Regeln des Badereglements aufgehoben werden und so z.B. das Nacktbaden erlaubt ist, Kinder unbeaufsichtig sind, Duschmittel verwendet dürfen, sonst im Allgemeinen keine Rücksicht genommen werden muss usw., eigentlich ein rechtsfreier Raum entstehen würde.
14. Sep. 2018, 22:11 Uhr
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Stadt St.Gallen
Es ist tatsächlich so, dass im Mannenweier während des ganzen Jahres gebadet werden kann und wird. Es erfolgt ausserhalb der Saison jedoch kein offizieller Badebetrieb (keine Wasseraufsicht, keine Vermietung von Kabinenkästchen etc.), weshalb das Areal in dieser Zeit auch keine offizielle Badeanstalt mehr ist. Wir hoffen natürlich, dass deshalb trotzdem gegenseitig Rücksicht genommen wird...
17. Sep. 2018, 09:33 Uhr
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Augustino
Es geht hier nicht um das Naherholungsgebiet Dreilinden, sondern explizit um das städtische Freibad "Gemeinschaftsbad Mannenweiher"! Im Familienbad dürfen sich schliesslich auch das ganze Jahr keine Hunde aufhalten.
6. Sep. 2018, 08:45 Uhr
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Hundehalter
Während der Saison ist Leinenpflicht . Auch Velo wissen oft nicht wie schnell sie fahren dürfen! Es gab schon oft heikle Situationen ! Auch mit Kleikinder mitten auf dem Weg ! Es sind nicht nur die Hundehalter es müssen alle Rücksicht nehmen auf andere ! Und während der Saison und bei trockenem Wetter sind immer mehr Menschen im Erholungsgebiet!
5. Sep. 2018, 21:18 Uhr
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Marcel Baur
Ausserhalb der Saison herrscht soweit ich weiss Leinenpflicht.
Suchen sie das Gespräch mit den Hundehaltern, wenn sie denken, sie verhalten sich undiszipliniert. Das bringt mehr als Verbote
5. Sep. 2018, 11:36 Uhr
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