Beschreibung
Da müsste beidseitig mindestens 50 cm Freiraum für Sehbehinderte sein.erledigt
Stadtmelder 05.03.2019
Diverses
Wasserrinnen = Führungslinien für Sehbehinderte
Antwort
7. Mär. 2019, 08:24 Uhr
Vielen Dank für die Information.
Die 50 cm links und rechts von der Wasserrinne sind richtig und in der Bewilligung auch verfügt. Diese sind somit massgeblich und entsprechend für Sehbehinderte freizuhalten. Das Amt für Baubewilligung wird nun mit der Polizei das weitere Vorgehen koordinieren, damit der geforderte Raum umgehend freigestellt wird und keine Beeinträchtigung für Betroffene mehr darstellt.
Die 50 cm links und rechts von der Wasserrinne sind richtig und in der Bewilligung auch verfügt. Diese sind somit massgeblich und entsprechend für Sehbehinderte freizuhalten. Das Amt für Baubewilligung wird nun mit der Polizei das weitere Vorgehen koordinieren, damit der geforderte Raum umgehend freigestellt wird und keine Beeinträchtigung für Betroffene mehr darstellt.