Grüezi Hier stehen immer wieder bis zu 5 Autos im Halteverbot, hier gibt es auch immer wieder Unfälle. Es gibt ein Halteverbot, das scheint aber eher kosmetisch zu sein. Vorschlag: durchsetzen oder aufheben.
Vielen Dank für Ihre Meldung. An der Zürcher Strasse 273 besteht keine Signalisation mit Halteverbot. Es hat dort vier Parkfelder, welche mit einem markierten Parkverbot (sog. Güterumschlag) belegt sind. Hingegen auf der gegenüberliegenden Seite, Zürcher Strasse 274 – 284, ist ein Halteverbot signalisiert. Dies wird öfters durch verschiedene Verkehrsteilnehmende missachtet, da diese die dortigen Restaurationsbetriebe aufsuchen. Die Stadtpolizei führt dort regelmässige Kontrollen und Beanstandungen wegen Missachten des Halteverbotes durch, damit diesem Missstand entgegen getreten werden kann.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Stadtbürger
Gelb markierte Parkfelder sind in der Regel für private Nutzer reserviert. Folglich darf darauf nur parkieren, wer dazu berechtigt ist. Fahrzeuge dürfen auf dem Trottoir nur dort parkiert werden, wo Signale oder Markierungen dies ausdrücklich gestatten und kein Halteverbot besteht.
21. Feb. 2022, 19:30 Uhr
11
Moritz
Die gelben Abstellfelder sind für die Fahrzeuge bestimmt, die angeschrieben sind. In diesen Feldern hat es jedoch folgende Symbole: « – x – » Dies bedeutet, dass nur das Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrenden und der Güterumschlag erlaubt sind.
Ausserdem sind die Felder sowieso am falschen Ort, da der Velostreifen praktisch nicht mehr nutzbar ist, wenn ein Fahrzeug dort hält.
Ausserdem sind die Felder sowieso am falschen Ort, da der Velostreifen praktisch nicht mehr nutzbar ist, wenn ein Fahrzeug dort hält.