Beschreibung
Gehbehinderte oder ältere Menschen haben keine Chance die Strasse während der Grünphase zu überqueren. Ich als sportliche, junge Person schaffe es im normalen Schritttempo ebenfalls nicht. Es ist immer bereits orange. Einige Sekunden länger grün für die Fussgänger wäre sehr zu begrüssen.erledigt
Stadtmelder 25.10.2018
Lichtsignalanlage
Zu kurze Grünphase für Fussgänger
Antwort
26. Okt. 2018, 09:47 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die LSA-Steuerprogramme in der Stadt St.Gallen arbeiten sehr dynamisch und verkehrsabhängig. Dabei können die Grünphasen der Ampeln (Fahrzeuge und Fussgänger) je nach Verkehrsaufkommen, bei jedem Umlauf andere Grün-Freigabezeiten anzeigen. Was aber garantiert ist, sind die Minimalgrünzeiten pro Signalgruppe.
Beispiel: beim Fussgängerübergang „A“ beträgt die Mindest-Grün-Freigabezeit für die Fussgänger während den Spitzenverkehrszeiten 6 Sekunden. Danach folgt die Zwischenzeit von 8 Sekunden. (6 Sekunden gelb + 2 Sekunden rot). Erst dann erhält die Fahrzeugampel Grünfreigabe.
Wenn ein Fussgänger bei der ersten Grünsekunde auf den Streifen auftritt (= 6 Sekunden Grün + 8 Sekunden Zwischenzeit) hat er im schlechtesten Fall 14 Sekunden Zeit, wo er geschützt den Übergang queren kann. Wenn der Fussgänger in der letzten Grünsekunde auf den Streifen auftritt hat er in jedem Fall 9 Sekunden (1 Sekunde Grün + 8 Sekunden Zwischenzeit), wo er geschützt den Übergang queren kann. Derjenige, der in der letzten Grünsekunde den Streifen betritt, überquert also den Streifen nicht während der Grünphase, sondern im Schutz der Zwischenzeit (8 Sekunden). Gelb bedeutet nicht Gefahr, sondern dass der Passant im Schutze der Zwischenzeit den Streifen noch fertig überqueren kann. Gelb bedeutet aber auch, dass man nicht mehr neu auf den Streifen auftreten darf.
Eine Verlängerung der Grünzeit bringt daher für Querungen mit Beginn in der letzten Grünsekunde keinen Vorteil. Eine Verlängerung der Zwischenzeit ist aufgrund der Verkehrsbelastungen und optimalen Abwicklungen des Verkehrsablaufes nicht möglich.
Beispiel: beim Fussgängerübergang „A“ beträgt die Mindest-Grün-Freigabezeit für die Fussgänger während den Spitzenverkehrszeiten 6 Sekunden. Danach folgt die Zwischenzeit von 8 Sekunden. (6 Sekunden gelb + 2 Sekunden rot). Erst dann erhält die Fahrzeugampel Grünfreigabe.
Wenn ein Fussgänger bei der ersten Grünsekunde auf den Streifen auftritt (= 6 Sekunden Grün + 8 Sekunden Zwischenzeit) hat er im schlechtesten Fall 14 Sekunden Zeit, wo er geschützt den Übergang queren kann. Wenn der Fussgänger in der letzten Grünsekunde auf den Streifen auftritt hat er in jedem Fall 9 Sekunden (1 Sekunde Grün + 8 Sekunden Zwischenzeit), wo er geschützt den Übergang queren kann. Derjenige, der in der letzten Grünsekunde den Streifen betritt, überquert also den Streifen nicht während der Grünphase, sondern im Schutz der Zwischenzeit (8 Sekunden). Gelb bedeutet nicht Gefahr, sondern dass der Passant im Schutze der Zwischenzeit den Streifen noch fertig überqueren kann. Gelb bedeutet aber auch, dass man nicht mehr neu auf den Streifen auftreten darf.
Eine Verlängerung der Grünzeit bringt daher für Querungen mit Beginn in der letzten Grünsekunde keinen Vorteil. Eine Verlängerung der Zwischenzeit ist aufgrund der Verkehrsbelastungen und optimalen Abwicklungen des Verkehrsablaufes nicht möglich.