Beschreibung
Der bestehende Weg nördlich des Steges im Sittertal wurde massiv verbreitert, ein alter Obstbaum musste weichen und zum bis anhin unberührten Wald hin wurde ein zusätzlicher, breiter Weg erstellt. Liegt hier eine Bewilligung vor und wozu dient der neue Fahrweg? Wird er zurückgebaut?erledigt
Stadtmelder 23.11.2020
Grünflächen
Strassenbauten in der geschützten Sitterlandschaft
Antwort
24. Nov. 2020, 11:05 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Bei der erwähnten Zufahrtsstrasse handelt es sich um ein einzelnes Element des Projekts "Geissbergbach, Offenlegung und Stollen". Dieses sieht im Gebiet Altenwegen/Piccardstrasse die Offenlegung des Geissbergbachs bis zur Autobahn vor. Anschliessend ist die Ableitung des Bach- und Meteorwassers mittels eines neu zu erstellenden Stollens in Richtung Sitter geplant. Der letzte Bachabschnitt vor Einleitung in die Sitter verläuft dann wieder offen.
Die heutige Zufahrt dient primär der Erstellung des Auslaufbauwerks beim Projekt Stollen Geissbergbach und der Bergung des Bohrgerätes für das Microtunneling (Stollenbau). Dazu ist eine Kofferbreite von 3.5 m erforderlich.
Nach der Inbetriebnahme des Stollens dient die Zufahrt dem Unterhalt und kann im Bedarfsfall auch für die Waldpflege genutzt werden. Für Kontrollgänge und Kleinunterhalt ist das Befahren mit Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen vorgesehen. Entsprechend reicht es, wenn der Schotterrasenbereich (wird begrünt) eine Breite von mindestens 2.5 Metern aufweist. Die kurzzeitig notwendige Zufahrtsstrasse kann somit wieder deutlich redimensioniert werden.
Für das Bachprojekt wurde 2019 das Planverfahren nach Wasserbaugesetz und für die Zufahrtstrasse das Teilstrassenplanverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren wurden zusammen mit einem ebenfalls notwendigen Sondernutzungsplan- und Rodungsverfahren koordiniert. Alle Projektteile sind rechtskräftig.
Der Obstbaum wird nach Abschluss der Bauarbeiten selbstverständlich ersetzt.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Bei der erwähnten Zufahrtsstrasse handelt es sich um ein einzelnes Element des Projekts "Geissbergbach, Offenlegung und Stollen". Dieses sieht im Gebiet Altenwegen/Piccardstrasse die Offenlegung des Geissbergbachs bis zur Autobahn vor. Anschliessend ist die Ableitung des Bach- und Meteorwassers mittels eines neu zu erstellenden Stollens in Richtung Sitter geplant. Der letzte Bachabschnitt vor Einleitung in die Sitter verläuft dann wieder offen.
Die heutige Zufahrt dient primär der Erstellung des Auslaufbauwerks beim Projekt Stollen Geissbergbach und der Bergung des Bohrgerätes für das Microtunneling (Stollenbau). Dazu ist eine Kofferbreite von 3.5 m erforderlich.
Nach der Inbetriebnahme des Stollens dient die Zufahrt dem Unterhalt und kann im Bedarfsfall auch für die Waldpflege genutzt werden. Für Kontrollgänge und Kleinunterhalt ist das Befahren mit Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen vorgesehen. Entsprechend reicht es, wenn der Schotterrasenbereich (wird begrünt) eine Breite von mindestens 2.5 Metern aufweist. Die kurzzeitig notwendige Zufahrtsstrasse kann somit wieder deutlich redimensioniert werden.
Für das Bachprojekt wurde 2019 das Planverfahren nach Wasserbaugesetz und für die Zufahrtstrasse das Teilstrassenplanverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren wurden zusammen mit einem ebenfalls notwendigen Sondernutzungsplan- und Rodungsverfahren koordiniert. Alle Projektteile sind rechtskräftig.
Der Obstbaum wird nach Abschluss der Bauarbeiten selbstverständlich ersetzt.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen