Beschreibung
Wahlplakat verdeckt Sicht auf Verkehrerledigt
Stadtmelder 19.04.2016
Diverses
Schau mir in die Augen
Antwort
21. Apr. 2016, 16:31 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Das Wahlplakat steht auf privatem Grund und stellt laut Stadtpolizei keine Sehbehinderung dar. Aus diesem Grund werden keine Massnahmen ergriffen.
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