Beschreibung
Wahlplakat verdeckt Sicht auf Verkehrerledigt
Stadtmelder 19.04.2016
Diverses
Schau mir in die Augen
Antwort
21. Apr. 2016, 16:31 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Das Wahlplakat steht auf privatem Grund und stellt laut Stadtpolizei keine Sehbehinderung dar. Aus diesem Grund werden keine Massnahmen ergriffen.