Guten Tag Mir ist aufgefallen das nach den Liegenschaften sich eine Weide befindet die komplett mit Stacheldraht eingezäunt ist. Reh und Hirsch können sich massive Verletzungen zuziehen. Bitte drum den zu entfernen.
Besten Dank für Ihre Meldung. Da Stacheldrähte in der Tat eine Gefahr für Wildtiere darstellen, hat der Kanton St.Gallen mit der Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes am 20. April 2021 den Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von 4 Jahren. Somit sind spätestens per 30.9.25 sämtliche Stacheldrähte zu entfernen (Ausnahmen im Sömmerungsgebiet). Stacheldraht ist nur noch zulässig für den Schutz von Einzelobjekten wie Bäumen, Brunnen und Schutzobjekte. Stadtgrün wird sich mit dem Pächter der Fläche in Verbindung setzen und sich um eine frühzeitige Entfernung bemühen.