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 Stadtmelder  16.06.2020
Schmierereien

Graffitikultur in St.Gallen

Beschreibung
Die Stadt St.Gallen ist ja leider sehr gegen legal Wandbilder und man kann sagen dass solche Gesuche eigentlich aus Prinzip angelehnt werden. Daher sehe ich es aber auch als Plicht von genau diesen Ämtern zu schauen dass so etwas wie in der Augustinergasse nicht möglich ist bzw. schneller beseitigt wird. Leider hat die Stadt noch nicht erkannt dass legale Wandbilder das Stadtbild sehr positiv verändern können und auch im touristischen Bereich eine Chance sein könnten. Dann schauen sie aber doch bitte auch das illegale Bilder schneller entfernt werden, damit das Stadtbild so bleibt wie sich es unsere Ämter wünschen. Ansonsten sehe ich keinen Grund mein Haus nicht auch einfach bemalen zu lassen ohne Bewilligung, da es ganz sicher besser aussehen wird als die Gasse jetzt und dagegen gemacht wird ja nur etwas wenn es legal stattfindet.
Karte
Augustinergasse 3
9000 St. Gallen

Antworten

 17. Jun. 2020, 17:53 Uhr
P.S.: Seit dieser Woche kann im Kreuzbleiche-Areal wieder legal gesprayt werden. Von Montag bis Samstag, 8 bis 22 Uhr und am Sonntag von 9 bis 21 Uhr können Sie ohne Voranmeldung auf einer 40 Meter langen Wand Ihre Kunst aus der Spraydose verwirklichen. Die Nutzung ist einzig eingeschränkt, wenn Veranstalter den Platz belegen und ein Mindestabstand von 10 Metern zum nächstgelegen Fahrzeug/Objekt nicht eingehalten werden kann.
 17. Jun. 2020, 08:22 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Hausbesitzer werden, speziell bei Graffitis in der Innenstadt, durch den Quartierpolizisten angesprochen und gebeten die Schmierereien entfernen zu lassen. Eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Entfernung gibt es nicht. Wird eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet und ein Graffiti entfernt, zahlt die Stadt Fr. 50.00 als kleine «Anreizprämie» an die Reinigung.
Für eine schöne Graffitibemalung einer Hausfassade ist in der Regel eine Baubewilligung nötig.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare

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Dominik
Guten Tag. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. So wie ich das verstehe kann ich also ein Bild auf meinem Haus stehen lassen wenn ich es illegal anbringe, wenn ich jedoch einen Künstler beauftrage wird mir das nicht bewilligt vom Bauamt wegen irgendwelchen Auflagen? Dass kann doch einfach nicht sein. Ich will ja eigentlich nur dass unser Haus nicht bald auch so aussieht wie die anderen Häuser in dieser Gasse, was ja eigentlich auch der Stadt wieder zu Gute kommt? Wäre es möglich mit den Verantwortlichen mal an einen Tisch zu sitzen? Ich denke es müsste möglich sein unsere Stadt bunter zu gestalten-es braucht nur ein bisschen Mut von der Stadt...
17. Jun. 2020, 21:25 Uhr
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Stadt St.Gallen
Danke für Ihre Rückmeldung. Wir klären das intern ab und melden uns wieder.
18. Jun. 2020, 08:51 Uhr
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Stadt St.Gallen
Danke nochmals für Ihren Kommentar. Aufgrund der Zeichenbeschränkung in diesem Kommentarfeld erfolgt unsere Antwort in zwei Teilen.
Wir können verstehen, dass die von Ihnen beschriebene Ausgangslage befremdlich wirken kann. Dennoch geniesst beziehungsweise untersteht zum Beispiel die Altstadt aufgrund des kulturellen, geschichtlichen und baulichen Erbes einem hohen Schutz. Im der Bauordnung Artikel 11 wird gar explizit festgehalten, dass bauliche Veränderungen in der Altstadt, eingeschlossen Fassadenrenovationen und -anstriche sowie Veränderungen von wesentlichen Elementen des Aussenraumes, bewilligungspflichtig sind.
Da Graffitis oder andere neuzeitliche Bemalungen diesem Schutz zuwiderlaufen, wird dafür kaum eine Bewilligung in Aussicht gestellt werden können. Natürlich sind aufgrund dessen illegale Bemalungen in der Altstadt nicht erwünscht.
26. Jun. 2020, 11:52 Uhr
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Stadt St.Gallen
Leider ist kein Hauseigentümer, keine Hauseigentümerin gegen solche Aktionen gefeit. Deshalb sind diese auch angehalten, diese zur Anzeige zu bringen. Da für eine solches Vorgehen seitens Stadt ein symbolischer Betrag entrichtet wird, zeigt, dass man solche Aktionen nicht unterstützt oder toleriert und damit Fehlbare zur Rechenschaft ziehen will (siehe Mitteilung vom 17. Juni 2020).
Sollten Sie nun mit dem Gedanken spielen, ein konkretes Fassadenbild zu realisieren, so empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit der Bauberatung des Amts für Baubewilligung in Kontakt zu treten: https://www.stadt.sg.ch/home/verwaltung-politik/direktionen/bau-planung/amt-baubewilligungen/organisation-amt-fuer-baubewilligungen.html.
26. Jun. 2020, 11:58 Uhr
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Antworten
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