Beschreibung
Parkgebühren über Nacht und am Sonntag sind eine Frechheit. Ich möchte unbedingt, dass Sie sich diesen Beschluss noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ich wohne (noch) in St. Gallen und bin auf das Auto angewiesen, da die ÖV Verbindungen ins Appenzell zu schlecht sind so früh am Morgen (4:00). So geht es noch vielen Anderen. Wenn ich tatsächlich dazu gezwungen werde, für den Parkplatz in der weissen Zone zu bezahlen, bleibt mir nichts anderes übrig als weg zu ziehen, da ich mir keine zusätzlichen Ausgaben von 200-300.- jeden Monat leisten kann. Ich hoffe dass Sie bemerken, dass Sie mit diesem Beschluss vor allem die Unterschicht treffen und uns so das Leben in der Stadt verunmöglichen. Mit mir sind es bereits 12 FAMILIEN die ich kenne, die aus St. Gallen wegziehen müssten, wenn das tatsächlich so umgesetzt wird.erledigt
Stadtmelder 26.11.2021
Diverses
Parkgebühren über Nacht und am Sonntag sind eine Frechheit
Antwort
29. Nov. 2021, 14:07 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Das regelmässige oder dauerhafte Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und kann von der Behörde der Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellt werden. Gemäss Mobilitätskonzept 2040 soll mit der Parkplatzbewirtschaftung zum einen eine Kostendeckung für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes und zum anderen ein Anreiz geschaffen werden, den Öffentlichen Verkehr oder das Velo zu nutzen oder zu Fuss zu gehen.
Die Bewirtschaftung der Parkplätze im Stadtzentrum auch nachts ist seit Jahren ein politisches Thema. In der Innenstadt, in Quartierzentren, bei publikumsintensiven Anlagen und in Wohnquartieren mit entsprechender Belastung durch Fremdparkieren, gilt gemäss Richtplan Verkehr (V4.3 Öffentliche Parkplätze – Regime) die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze auch nachts sowie samstags und sonntags.
Mit der Einführung der Parkgebühren über Nacht und am Sonntag setzt der Stadtrat die politischen Vorgaben des Stadtparlaments um und möchte auf keinen Fall das Leben in der Stadt verunmöglichen, sondern die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt verbessern.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Das regelmässige oder dauerhafte Abstellen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und kann von der Behörde der Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellt werden. Gemäss Mobilitätskonzept 2040 soll mit der Parkplatzbewirtschaftung zum einen eine Kostendeckung für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes und zum anderen ein Anreiz geschaffen werden, den Öffentlichen Verkehr oder das Velo zu nutzen oder zu Fuss zu gehen.
Die Bewirtschaftung der Parkplätze im Stadtzentrum auch nachts ist seit Jahren ein politisches Thema. In der Innenstadt, in Quartierzentren, bei publikumsintensiven Anlagen und in Wohnquartieren mit entsprechender Belastung durch Fremdparkieren, gilt gemäss Richtplan Verkehr (V4.3 Öffentliche Parkplätze – Regime) die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze auch nachts sowie samstags und sonntags.
Mit der Einführung der Parkgebühren über Nacht und am Sonntag setzt der Stadtrat die politischen Vorgaben des Stadtparlaments um und möchte auf keinen Fall das Leben in der Stadt verunmöglichen, sondern die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt verbessern.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen