Beschreibung
Die Stadtpolizei parkiert verbotenerweise, um Fahrzeuglenker:innen zu büssen, die verbotenerweise parkiert haben? So gesehen heute an der Schützengasse. Parkiert, ausgestiegen, Autos gebüsst und weitergefahren. Kein dringlicher Einsatz, ja sogar ein freies Parkfeld hätte es gehabt. Ja Sie, haben Sie denn eine Bewilligung?erledigt
Stadtmelder 13.02.2023
Diverses
Who whatches the whatch(wo)men?
Antwort
14. Feb. 2023, 09:49 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Im Grundsatz gelten die Verkehrsregeln wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmenden auch für die Polizei. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung (in diesem Fall Kontrolltätigkeit) ist es aber auch erlaubt, ein Fahrzeug kurzzeitig auf einem Güterumschlag-Platz abzustellen. Es soll aber keinesfalls zu Gefährdung von anderen Personen wegen ungünstig abgestellten Fahrzeugen kommen. Ansonsten achtet die Stadtpolizei darauf, die Fahrzeuge beispielsweise auf einem Parkplatz o.ä. abzustellen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen