Beschreibung
Abfälle weiträumig entlang Fassade zerstreut.erledigt
Stadtmelder 04.01.2016
Abfall
Aufgerissener Abfallsack
Antwort
4. Jan. 2016, 16:08 Uhr
Der Abfall ist auf einem privaten Grundstück verstreut. In diesem Fall ist deshalb der Eigentümer der Liegenschaft für das Beseitigen des Abfalls zuständig.