Vielen Dank für Ihre Meldung. Laut der Stadtpolizei St.Gallen führt seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 kein Linienkurs der VBSG mehr über den Knoten Winkelriedstrasse / Rosenbergstrasse, weshalb für den leichten Zweiradverkehr ein ausgeweiteter Radstreifen erstellt wurde. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde die Einmündung Greifenstrasse / Winkelriedstrasse baulich mit einer Trottoirüberfahrt ausgestattet und bei einer solchen Trottoirüberfahrt gilt gemäss Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) kein Rechtsvortritt.
Art. 15 Abs. 3 VRV:
Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren. Ist die Stelle unübersichtlich, so muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen, die das Fahrmanöver überwacht.