Beschreibung
Hier fehlt doch das Täfeli, dass Velos auch bei rot rechts abbiegen dürfen. Wo, wenn nicht hier? Von der Demut- in die Teufener Strasse.erledigt
Stadtmelder 27.08.2024
Signalisation
Rechtsabbiegen
Antwort
27. Aug. 2024, 13:47 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Um das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» anbringen zu können, müssen gemäss Stadtpolizei einige Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss die Verkehrssicherheit gewährleistet sein, andererseits muss die Fahrbahn über einen Radstreifen verfügen sowie vor der Lichtsignalanlage eine gelbe Haltelinie für Fahrradfahrer markiert sein. Da diese Bedingungen an der genannten Kreuzung nicht erfüllt sind, darf an dieser Verzweigung keine Zusatztafel angebracht werden.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen