Beschreibung
Ich stelle vermehrt fest das elterntaxis sich über das fahrverbot am kreisel hinweg auf den schulhausplatz begeben. Kann man die eventuell mit einem Poller oder so beim neubau gleich mit angehen? Ein schild welches das befahren ausser für anlieger und zbringer verbitet ist für die eltern nicht klar und sie fühlen sich als zubringer und im recht da auf den platz zu fahren.beantwortet
Stadtmelder 07.04.2022
Diverses
Elterntaxi
Antwort
12. Apr. 2022, 13:16 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Signalisation ist grundsätzlich korrekt. Vom Gesetz her bedeutet «Berechtigte gestattet», dass derjenige berechtigt ist, welcher etwas mit der Liegenschaft innerhalb des signalisierten Fahrverbotes zu tun hat. Das Gleiche verhält sich auch bei einer Signalisation mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet».
Da die Eltern ihre Kinder bis vor die Schulhaustüre fahren und in diesem Zusammenhang mit der Liegenschaft (Schule), welche sich innerhalb des Fahrverbotes befindet, in einem Bezug stehen, begehen sie keine Übertretung.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Da die Eltern ihre Kinder bis vor die Schulhaustüre fahren und in diesem Zusammenhang mit der Liegenschaft (Schule), welche sich innerhalb des Fahrverbotes befindet, in einem Bezug stehen, begehen sie keine Übertretung.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen