Beschreibung
Wann gibts in St. Gallen an öffentlichen Veranstaltung endlich auch Teller/Besteck mit Depot/-Mehrwegsystem,wie das andere Veranstalter schon lange können ? Schon sehr lange. Becher sind bloss Feigenblatt. Stichwort Greenwashing.
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MEHRWEG STATT
WEGWERF
• Steigerung der Verkaufszahlen durch mehr-
maligen Kundenkontakt und intensiveres
Nutzen der Veranstaltung
• positives Image bei Medien, Anwohnern
und Gästen
• hohe Akzeptanz, speziell auch bei jüngerem
Publikum
• Kostenersparnis bei der Reinigung und der
Entsorgung
• umweltschonendes Produkt, Schonung der
natürlichen Ressourcen
• schöne Ambiance statt Abfallhalde
• keine Glassplitter (Vermeidung Unfallgefahr)
In der Stadt Bern besteht für Veranstaltungen
im öffentlichen Raum die Pflicht zur Verwen-
dung von Pfand- und Mehrweggeschirr (siehe
letzte Seite dieser Broschüre). Auch für
Anlässe auf privatem Grund wird der Einsatz
von Mehrweggeschirr empfohlen. Denn in
der Ökobilanz glänzt das Mehrweggeschirr.
Als Veranstalter profitieren Sie von weiteren
Vorteilen:
• gesteigerte Trink- und Essqualität
• saubere Stadt, sauberes Quartier und
sauberes Gelände
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3.4 Das Depotsystem
Das Depot ist ein wichtiger Punkt im Mehrweg-
system: Es gibt dem Geschirr einen Wert
und sorgt dafür, dass es zurückgebracht,
statt achtlos fallen gelassen wird. Auf das
Mehrweggeschirr zahlen die Konsumierenden
zusätzlich zum Verkaufspreis mindestens
2 Franken Depot. Dieses erhalten sie zurück,
wenn sie das Geschirr retournieren. Wichtig:
Das Depot auf alle Geschirrteile erheben.
Wenn die Besuchenden Becher, Teller, Messer
und Gabel brauchen, zahlen sie also insgesamt
8 Franken Depot. Der Veranstalter ist frei in
der Wahl der Pfandhöhe. Bewährt hat sich
ein Pfand von 2 Franken. Bei hochwertigem
Geschirr kann das Pfand auch höher gewählt
werden.
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3.5 Der Depotausgleich
Fehlt bei der Abrechnung mit der Lieferfirma
Mehrweggeschirr, bezahlen die Standbetrei-
benden für jedes fehlende Geschirr das Depot,
das bereits mit dem Verkauf eingenommen
wurde. Geben die Standbetreibenden mehr
Geschirr als angeliefert zurück, erhalten sie von
der Lieferfirma für jedes Geschirr mehr das
Depot gutgeschrieben. Es spielt also keine
Rolle, an welchem Stand die Konsumierenden
das Geschirr gegen Auszahlung des Depots
zurückbringen, denn mittels Abrechnung ist
der Depotausgleich immer gewährleistet.
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3.6 Der Personalaufwand
Das Mehrwegsystem schafft durch die Rück-
nahme des Geschirrs weitere Arbeitsschritte.
Bei Grossanlässen mit vielen Besuchenden
empfiehlt es sich daher, zusätzliches Personal
einzuplanen.
3.7 Der Platzaufwand
Mehrweggeschirr braucht mehr Platz als
herkömmliches Einweggeschirr. Es wird in
stapelbaren Boxen geliefert. Es ist wichtig,
das gelagerte Geschirr vor unberechtigtem
Zugriff zu schützen.
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3.8 Die Organisation am Stand
Die Rücknahme des Geschirrs erfolgt am
Tresen. Von dort aus kann es, in schmutzigem
Zustand und inklusive Trinkresten, direkt in die
Boxen zurückgestapelt werden.
Essensausgabe und Rücknahme sind am
Stand so zu organisieren, dass sich die Wege
von sauberem und schmutzigem Geschirr
nicht kreuzen.
Für sämtliches Geschirr sollten zusätzlich
leere Boxen bestellt werden: für das erste re-
tournierte Geschirr oder den Fall, dass mehr
Geschirr zurückkommt als verkauft wurde.
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MEHRWEGGESCHIRR-
PFLICHT IN DER STADT BERN
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Grundsätzliches
Gemäss Artikel 4 des Abfallreglements darf
in der Stadt Bern an bewilligungspflichtigen
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund nur
Pfand- und Mehrweggeschirr verwendet
werden. Die Veranstalter sind für die
Einhaltung dieser Regelung verantwortlich.
Einweg- bzw. Wegwerfgebinde, gefertigt aus
Kunststoffen, Karton, Glas, Alu oder biologisch
abbaubaren Werkstoffen (Bsp. Palmblätter),
dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Einweggeschirr kann ausnahmsweise mit
einem verbundenen Pfand eingesetzt werden,
sofern in Bezug auf das Recycling der Materia-
lien eine etablierte Branchenlösung existiert.
Dies gilt bei PET-Getränkeflaschen, Alu-Dosen
und Alu-Kuchenblechen und Glasflaschen. Eine
Pfandlösung kann ebenfalls bei Getränke-
verpackungen infrage kommen, wo keine
Möglichkeit zum Offenausschank vorhanden
ist (Energydrinks wie Red Bull u. Ä., kalter
Kaffee in Kunststoff- oder Kartonbechern wie
Caffè Latte u. Ä., Tetrapak oder Kunststoff-
flaschen für Milchprodukte wie Energy Milk
u. Ä.). Zu Degustationzwecken können in
Ausnahmefällen Einweg-Kleinstbehältnisse
bewilligt we