Beschreibung
Div. Autos befahren trotz Fahrverbot und klar ersichtlicher Schlittelpiste den Hügelweg und gefährden schlittelnde Kinder.erledigt
Stadtmelder 19.01.2017
Diverses
Missachtung Fahrverbot
Antwort
20. Jan. 2017, 16:28 Uhr
Die Stadtpolizei St.Gallen bestätigt, dass der Hasenwäldliweg mit einem Fahrverbot belegt ist. Die Strasse, d.h. der Hasenwäldliweg, führt zu der Liegenschaft Hasenwäldliweg 10, in welcher diverse Parteien wohnen. Die Bewohnerinnen und Bewohner und Besuchende dürfen zur Liegenschaft und wieder wegfahren.
Der Waldkindergarten grenzt an diesen Weg – unmittelbar in diesem Bereich, in welchem das Foto gemacht wurde. Der Quartierpolizist hat beim Verantwortlichen des Kindergartens vorgesprochen. Ihm sind keine negativen Vorkommnisse aufgrund einer Missachtung des Fahrverbots bekannt.
Die Spur im Schnee ist eventuell entstanden, als jemand einem anderen Fahrzeug ausgewichen und deshalb auf den Seitenweg gekommen ist.
Eine Patrouillentätigkeit im üblichen Rahmen wird durch die Quartierpolizei getätigt.
Bei weiteren Fragen kann der Quartierpolizist Christian Kleger, 071 224 60 00, christian.kleger@stadt.sg.ch, kontaktiert werden.
Der Waldkindergarten grenzt an diesen Weg – unmittelbar in diesem Bereich, in welchem das Foto gemacht wurde. Der Quartierpolizist hat beim Verantwortlichen des Kindergartens vorgesprochen. Ihm sind keine negativen Vorkommnisse aufgrund einer Missachtung des Fahrverbots bekannt.
Die Spur im Schnee ist eventuell entstanden, als jemand einem anderen Fahrzeug ausgewichen und deshalb auf den Seitenweg gekommen ist.
Eine Patrouillentätigkeit im üblichen Rahmen wird durch die Quartierpolizei getätigt.
Bei weiteren Fragen kann der Quartierpolizist Christian Kleger, 071 224 60 00, christian.kleger@stadt.sg.ch, kontaktiert werden.