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 Stadtmelder  22.11.2021
Signalisation

Tempo 30 allein genügt nicht

Beschreibung
Zum zweiten Mal innert weniger Monate haben wir einen Kater durch einen Verkehrsunfall verloren. Beide Mal praktisch an derselben Stelle an der Oberhofstettenstrasse, unweit des mit einem Mehrzweckstreifen markierten Fussgängerübergangs Einmündung Guggerweg. Die beteiligten Verkehrsteilnehmer haben sich nicht weiter um die toten oder verletzten Tiere gekümmert. Möglicherweise infolge schlechten Gewissens, weil sie sich vielleicht nicht an die Tempo 30-Limite gehalten haben, oder weil sie abgelenkt waren und deshalb eine Kollision nicht verhindern konnten. Auch andere Anwohner berichten, dass die Tempolimite an dieser gefährlichen unübersichtlichen Stelle vor resp. nach der grossen Kurve vermehrt nicht eingehalten wird und schon andere Katzen der Unaufmerksamkeit von AutofahrerInnen zum Opfer gefallen sind.
Dieses Verhalten ist nicht nur für Tiere ein Risiko. Glücklicherweise sind bis jetzt keine Kinder betroffen.
Die Stadt hat in den letzten Jahren an mehreren neuralgischen Stellen die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer mit sogenannten Gehwegnasen verbessert, u.a. auch beim Kindergarten Guggerstrasse. Dies führt zu einer Verkehrsberuhigung, Schnellfahrer werden abgebremst. Eine solche Massnahme würde sich auch beim obigen Standort durchaus rechtfertigen.
Karte
Guggerstrasse 14
9012 St. Gallen

Antwort

 29. Nov. 2021, 14:17 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.

Aufgrund von Reklamationen aus dem Quartier und auf Begehren des Quartiervereins wurde diese Örtlichkeit vor einigen Jahren einer genauen Überprüfung unterzogen. Daraufhin wurde die Tempo-30-Zone geplant, wobei in der Planungsphase auch bauliche Massnahmen einbezogen wurden. Diese sind aber im Bereich von Kurven grundsätzlich unzulässig.

Da sich es sich bei der Oberhofstettenstrasse um eine Sackgasse handelt, besteht auf der genannten Strasse kein Durchgangsverkehr. Somit sind die meisten Verkehrsteilnehmenden zugleich Anwohnende, wodurch ihnen die Gegebenheiten dieser Strasse bekannt sind. Die Verkehrssicherheit gegenüber Kindern und älteren Personen ist ein zentrales Anliegen bei der Strassenraumgestaltung und der Verkehrsorganisation, weshalb dies jeweils sorgfältig betrachtet wird. Für Fussgängerinnen und Fussgänger wurde darum in diesem Bereich eine Querungshilfe markiert, da Fussgängerstreifen im Allgemeinen in Tempo-30-Zonen nicht erlaubt sind. Sie sind lediglich zulässig, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen, aber auch bei grossem Aufkommen von Fussgängerinnen und Fussgänger im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Aufgrund dessen wurde beim Kindergarten ein Streifen angebracht sowie die Fahrbahn verengt. Ansonsten sollen Fussgängerinnen und Fussgänger, unter Berücksichtigung des Vortrittrechtes des fahrenden Verkehrs, die Strasse überall queren dürfen.

Wir bedauern Ihren Verlust. Jedoch zeigten Geschwindigkeitskontrollen im Herbst, dass die Geschwindigkeit auf der Oberhofstettenstrasse gut eingehalten wird.

Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Nachbar
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für eine ausführliche und nachvollziehbare Begründung, weshalb Sie auf mein Anliegen nicht eintreten können. Dafür habe ich grosses Verständnis. Ich hoffe an die Adresse der Nachbarn, dass sich alle bewusst sind, wie gefährlich die Situation dort ist, und ihren Fahrstil entsprechend anpassen, insbesondere beim frühen Eindunkeln, damit insbesondere Kinder nicht gefährdet werden.
29. Nov. 2021, 17:07 Uhr
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