Beschreibung
Mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage ein PKW neben dem Milchhüsli ganztags (z.B. Sonntag, 19.4., ununterbrochen von mindestens 10 Uhr bis mindestens 1720 Uhr) geparkt werden darf. Ausliefern tut er ja nicht, anliefern auch nicht. Offensichtlich darf das Fahrzeug dort stehen, da die uniformierte Polizei mehrmals am Tag vorbei patrouilliert und es nicht beanstandet. Danke für die Auskunft.erledigt
Stadtmelder 20.04.2020
Diverses
Rechtsgrundlage Parken beim Milchhüsli
Antwort
22. Apr. 2020, 08:06 Uhr
Danke für Ihren Hinweis. Laut Stadtpolizei St.Gallen liegt keine rechtliche Grundlage vor, das Fahrzeug dort zu parkieren. Die Stadtpolizei wird ihre Mitarbeitenden darauf hinweisen, dass sämtliche dort parkierten Fahrzeuge gebüsst werden.