Beschreibung
Seit gestern mittag Gestank nach Gülle in ganz Bruggen, um 20:00 fuhr ein Bauer mit Gülleanhänger noch Richtung Viehweide Oberstrasse 214. Ist güllen ohne Regen nicht verboten? Wir müssen Wäsche reinholen, Fenster schliessen und draussen Aufhalten geht auch nicht. Was wird gegen den aktuellen (und zukünftigen) Gestank unternommen ?beantwortet
Stadtmelder 13.10.2023
Diverses
Güllegestank seit gestern
Antwort
13. Okt. 2023, 16:06 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss dem Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen wird empfohlen, Gülle im Idealfall vor einem leichten Regen auszubringen, damit die Gülle rasch nach der Ausbringung in den Boden eingewaschen wird. So gelangen die Nährstoffe in der Gülle rascher in die Nähe der Pflanzenwurzeln und Geruchsemissionen sind stark verringert. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Grundlagen, die eine Ausbringung von Gülle ohne nachfolgenden Regen verbieten würden.
Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage lässt sich von Amtes wegen nichts machen gegen Geruchsemissionen infolge von Gülleausbringungen. Bei einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis empfiehlt es sich, bei sehr stark störenden Geruchsemissionen das Gespräch mit dem Landwirt oder der Landwirtin zu suchen, um im Idealfall eine einvernehmliche Lösung zur Verringerung der Geruchsimmissionen zu erreichen.
Ab Anfang 2024 dürfte sich das Geruchsproblem im Zusammenhang mit der Gülleausbringung deutlich verringern. Ab dann ist mit wenigen definierten Ausnahmen die Ausbringung von Gülle mit sogenannten Schleppschlauchverteilern, mit denen die Gülle nicht breit verspritzt, sondern mittels Schläuchen direkt auf den Boden abgelegt wird, Pflicht. Bei Schleppschlauchausbringung sind die Geruchsemissionen deutlich verringert.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage lässt sich von Amtes wegen nichts machen gegen Geruchsemissionen infolge von Gülleausbringungen. Bei einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis empfiehlt es sich, bei sehr stark störenden Geruchsemissionen das Gespräch mit dem Landwirt oder der Landwirtin zu suchen, um im Idealfall eine einvernehmliche Lösung zur Verringerung der Geruchsimmissionen zu erreichen.
Ab Anfang 2024 dürfte sich das Geruchsproblem im Zusammenhang mit der Gülleausbringung deutlich verringern. Ab dann ist mit wenigen definierten Ausnahmen die Ausbringung von Gülle mit sogenannten Schleppschlauchverteilern, mit denen die Gülle nicht breit verspritzt, sondern mittels Schläuchen direkt auf den Boden abgelegt wird, Pflicht. Bei Schleppschlauchausbringung sind die Geruchsemissionen deutlich verringert.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen