Beschreibung
Der unterste Teil der Schlösslitreppe ist eine ca. 2,5 m breite Asphaltstrasse. Signalisiert ist sie mit Fahrverbot, Zusatz "Notfälle gestattet". Die Liegenschaft Rosenbergstrasse 42 b wird von Fussgängern und Zweiradfahrern über diese kleine Strasse erreicht. Rosenbergstrasse 42 b ist voller Arzt- und andere Therapiepraxen; die Veloständer für 6 oder mehr Zweiräder zeigen, dass viele per Velo kommen. Ich bin gehbehindert, kann jedoch Velo fahren und gehe ein bis zweimal wöchentlich in 42 b zur Physiotherapie. So geht es vielen. Es ist für alle gut und sinnvoll, mit dem Fahrrad zu kommen, aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen,mit den Veloständern vor dem Haus fördern die Betreiber der Praxen in 42b diese Art der Fortbewegung. Nicht selten sieht man auch geparkte Velos mit Kinderanhängern. Es ist schwierig einzusehen, warum da Fahrverbot auch für Zweiräder herrscht. Das Strässchen ist breit, Absteigenmit dem Therapiegepäck auf dem Rücken nicht lustig und mit Kinderanhänger geradezu schikanös, man hat schön flotte Anfahrt vom Vorplatz der Unterführung her. Abwärts den Kinderanhänger gehend zu bremsen macht ebenfalls wenig Sinn. Wunsch: Fahrverbot nur für motorisierten Verkehr anbringen. Findet sicher zahlreiche dankbare Befürwortende. Eine solche Regelung dürfte in Einklang sein mit dem Stadt St. Galler Bekenntnis zur Förderung des Langsamverkehrs. Danke!erledigt
Stadtmelder 06.07.2020
Signalisation
Signalisation "Fahrverbot" auf Schlösslitreppe neben Abgang zu Bahunterführung Ost.
Antwort
7. Jul. 2020, 13:38 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Bei der Schlösslitreppe handelt es sich um einen Gemeindeweg erster Klasse. Für Fahrräder wurde im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes und der dazugehörenden Rathausunterführung ein neuer Fahrradabstellplatz im Bereich Rosenbergstrasse/Schlösslitreppe gebaut. Die Wegstrecke vom Fahrradabstellplatz zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b kann gut zu Fuss bewältigt werden. Um mit einem Fahrzeug zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b zu gelangen, bietet sich die Möglichkeit, via Durchfahrt Rosenbergstrasse 50/52, zur erwähnten Liegenschaft zu gelangen um die Therapie zu besuchen. Auf diesem Weg kann auch die Wegfahrt gewählt werden. Somit kann gefahren werden, ohne ein Verbot zu missachten. Zudem kommt es zu keiner Gefährdung der zu Fuss Gehenden auf der Schlösslitreppe.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Bei der Schlösslitreppe handelt es sich um einen Gemeindeweg erster Klasse. Für Fahrräder wurde im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes und der dazugehörenden Rathausunterführung ein neuer Fahrradabstellplatz im Bereich Rosenbergstrasse/Schlösslitreppe gebaut. Die Wegstrecke vom Fahrradabstellplatz zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b kann gut zu Fuss bewältigt werden. Um mit einem Fahrzeug zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b zu gelangen, bietet sich die Möglichkeit, via Durchfahrt Rosenbergstrasse 50/52, zur erwähnten Liegenschaft zu gelangen um die Therapie zu besuchen. Auf diesem Weg kann auch die Wegfahrt gewählt werden. Somit kann gefahren werden, ohne ein Verbot zu missachten. Zudem kommt es zu keiner Gefährdung der zu Fuss Gehenden auf der Schlösslitreppe.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Ich erwarte von "Förderung des Langsamverkehrs", dass man ihn dort fördert, wo er niemand anderen wirklich beeinträchtigt. Ein Täfeli "Velos gestattet" würde genügen und der LV erhielte so den verdienten Vorteil.
Mit freundlichen Grüssen
H. Si.