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 Stadtmelder  06.07.2020
Signalisation

Signalisation "Fahrverbot" auf Schlösslitreppe neben Abgang zu Bahunterführung Ost.

Beschreibung
Der unterste Teil der Schlösslitreppe ist eine ca. 2,5 m breite Asphaltstrasse. Signalisiert ist sie mit Fahrverbot, Zusatz "Notfälle gestattet". Die Liegenschaft Rosenbergstrasse 42 b wird von Fussgängern und Zweiradfahrern über diese kleine Strasse erreicht. Rosenbergstrasse 42 b ist voller Arzt- und andere Therapiepraxen; die Veloständer für 6 oder mehr Zweiräder zeigen, dass viele per Velo kommen. Ich bin gehbehindert, kann jedoch Velo fahren und gehe ein bis zweimal wöchentlich in 42 b zur Physiotherapie. So geht es vielen. Es ist für alle gut und sinnvoll, mit dem Fahrrad zu kommen, aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen,mit den Veloständern vor dem Haus fördern die Betreiber der Praxen in 42b diese Art der Fortbewegung. Nicht selten sieht man auch geparkte Velos mit Kinderanhängern. Es ist schwierig einzusehen, warum da Fahrverbot auch für Zweiräder herrscht. Das Strässchen ist breit, Absteigenmit dem Therapiegepäck auf dem Rücken nicht lustig und mit Kinderanhänger geradezu schikanös, man hat schön flotte Anfahrt vom Vorplatz der Unterführung her. Abwärts den Kinderanhänger gehend zu bremsen macht ebenfalls wenig Sinn. Wunsch: Fahrverbot nur für motorisierten Verkehr anbringen. Findet sicher zahlreiche dankbare Befürwortende. Eine solche Regelung dürfte in Einklang sein mit dem Stadt St. Galler Bekenntnis zur Förderung des Langsamverkehrs. Danke!
Karte
Rosenbergstrasse 42b
9000 St. Gallen

Antwort

  7. Jul. 2020, 13:38 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Bei der Schlösslitreppe handelt es sich um einen Gemeindeweg erster Klasse. Für Fahrräder wurde im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes und der dazugehörenden Rathausunterführung ein neuer Fahrradabstellplatz im Bereich Rosenbergstrasse/Schlösslitreppe gebaut. Die Wegstrecke vom Fahrradabstellplatz zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b kann gut zu Fuss bewältigt werden. Um mit einem Fahrzeug zur Liegenschaft Rosenbergstrasse 42b zu gelangen, bietet sich die Möglichkeit, via Durchfahrt Rosenbergstrasse 50/52, zur erwähnten Liegenschaft zu gelangen um die Therapie zu besuchen. Auf diesem Weg kann auch die Wegfahrt gewählt werden. Somit kann gefahren werden, ohne ein Verbot zu missachten. Zudem kommt es zu keiner Gefährdung der zu Fuss Gehenden auf der Schlösslitreppe.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Stadt St.Gallen
Unter «Förderung des Langsamverkehrs» gehören nicht nur der Fahrradverkehr, sondern auch der Fussgängerverkehr. Dies geht immer wieder vergessen. Schlussendlich geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Schlösslitreppe wird von viel mehr Fussgängern begangen als von Fahrradlenkern befahren. Wie Sie selber schreiben, wird das Fahrverbot von vielen Velofahrenden missachtet. Diese nehmen die Gefährdung der Fussgänger bewusst in Kauf und es zeigt auch, dass sich einige Fahrradlenker rücksichtslos gegenüber Fussgängern verhalten und der Meinung sind, dass sämtliche Strassen und Wege nur den Velofahrern gehören. Die Signalisation eines Fahrverbotes wird jeweils vom Stadtrat beschlossen und kann nicht einfach mit einer Zusatztafel ergänzt werden. Dazu benötigt es wieder einen Beschluss des Stadtrates (Art. 107 der Signalisationsverordnung).
8. Jul. 2020, 13:17 Uhr
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Hans Silberschmidt
Danke für Ihre Antwort; ich habe sie befürchtet und bin damit gar nicht zufrieden. Dass man den ganzen Gebäudekomplex umfahren und dann an Autos vorbei zum Parkplätzchen gelangen kann, weiss ich natürlich. Förderung des Langsamverkehrs heisst, dass man dem Langsamverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr, der mehr Immissionen und Platzverschleiss verursacht, attraktiver macht. An besagter Stelle der Schlösslitreppe findet, ausser evtl. in Stosszeiten, keine Behinderung von Fussgängern statt, weil das Strässchen breit ist. Viele Velofahrende benützen es trotz des Verbotes, und genau darum ist es für FussgängerInnen, die sich im absoluten Vortritt wähnen, gefährlich, es ist ja absolutes Fahrverbot ("ausser Notfallfahrzeuge") signalisiert.
Ich erwarte von "Förderung des Langsamverkehrs", dass man ihn dort fördert, wo er niemand anderen wirklich beeinträchtigt. Ein Täfeli "Velos gestattet" würde genügen und der LV erhielte so den verdienten Vorteil.
Mit freundlichen Grüssen
H. Si.
7. Jul. 2020, 16:44 Uhr
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