Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei (STAPO) fehlt ihr die rechtliche Grundlage für die Abholung des abgeschlossenen Velos. Auch ist es kein völlig defektes Velo, was ein Einsammeln möglich machen würde. Da es auch nicht verkehrsbehindernd parkiert ist, muss es die STAPO so stehen lassen. Sie wird das Velo weiterhin beobachten, geht aber davon aus, dass es einem Anwohner gehört.