Beschreibung
Anstelle des Rückgeldes spuckt die Kasse nur einen Zettel aus. Was soll ich damit? Infos gibts nicht. Wenn man Garagen betreibt dürften die Kassen auch über genügend Rückgeld verfügen.erledigt
Stadtmelder 09.11.2020
Diverses
Kein Rückgeld
Antwort
10. Nov. 2020, 09:43 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei einer Störung die auf der Kasse hinterlegte Telefonnummer zu wählen. Damit kann der direkte Ansprechpartner kontaktiert und eine pragmatische, gute Lösung gefunden werden.
In der Tiefgarage Kreuzbleiche sind die Kassenanlagen mit selbstnachfüllenden Münz-Hoppern ausgerüstet. Das heisst, dass die Hopper bei einem Münzeinwurf durch den Zahlvorgang automatisch aufgefüllt werden. Bei der gestrigen Überprüfung der drei Kassen konnten bei allen Münzgrössen keine leeren Hopper festgestellt werden. Ein Münzstau war bei einer visuellen Kontrolle ebenfalls nicht ersichtlich. Das in einer bestimmten Münzgrösse kein Rückgeld ausbezahlt wird, ist ausgesprochen selten, kann aber nicht vollends ausgeschlossen werden. Es passiert zum Beispiel, wenn zu viele 10-Rappen-Münzen ausbezahlt und keine Bezahlungen mit 10-Rappen-Münzen getätigt wurden.
Der Zettel dient als Beleg für den geschuldeten Betrag. Dieser kann am Informationsschalter der Stadtpolizei abgeholt werden.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei einer Störung die auf der Kasse hinterlegte Telefonnummer zu wählen. Damit kann der direkte Ansprechpartner kontaktiert und eine pragmatische, gute Lösung gefunden werden.
In der Tiefgarage Kreuzbleiche sind die Kassenanlagen mit selbstnachfüllenden Münz-Hoppern ausgerüstet. Das heisst, dass die Hopper bei einem Münzeinwurf durch den Zahlvorgang automatisch aufgefüllt werden. Bei der gestrigen Überprüfung der drei Kassen konnten bei allen Münzgrössen keine leeren Hopper festgestellt werden. Ein Münzstau war bei einer visuellen Kontrolle ebenfalls nicht ersichtlich. Das in einer bestimmten Münzgrösse kein Rückgeld ausbezahlt wird, ist ausgesprochen selten, kann aber nicht vollends ausgeschlossen werden. Es passiert zum Beispiel, wenn zu viele 10-Rappen-Münzen ausbezahlt und keine Bezahlungen mit 10-Rappen-Münzen getätigt wurden.
Der Zettel dient als Beleg für den geschuldeten Betrag. Dieser kann am Informationsschalter der Stadtpolizei abgeholt werden.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen