Beschreibung
Regelmässig wird einem der Vortritt genommen, wenn man aus der Sackgasse an der Landhausstrasse in die Landhausstrasse fährt. Die Stelle ist unübersichtlich, wenn man von unten (Oberstrasse) kommt. Aus meiner Sicht wäre ein "kein Vortritt" sinnvoll und sicherer.erledigt
Stadtmelder 31.08.2021
Signalisation
Rechtsvortritt
Antwort
8. Sep. 2021, 08:51 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Gemäss Stadtpolizei befindet sich die Landhausstrasse in einer Tempo-30-Zone (Tieftempo-Zone). Das heisst, dass in einer solchen Zone der «Rechtsvortritt» gilt und dies gesetzlich so vorgegeben ist.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Gemäss Stadtpolizei befindet sich die Landhausstrasse in einer Tempo-30-Zone (Tieftempo-Zone). Das heisst, dass in einer solchen Zone der «Rechtsvortritt» gilt und dies gesetzlich so vorgegeben ist.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Und bekannterweise sind nicht alle Regeln sinnvoll, sondern einfach gefährlich. Unter anderem auch fehlende Fussgängerstreifen in der 30er Zone.