Beschreibung
Hallo stadt: folgende Antwort haben sie gegeben:Von der Zürcher Strasse kommend darf die Ahornstrasse bis zum Haus Nr. 16 befahren werden. Die Weiterfahrt bis zu den Liegenschaften 21 - 37 der Ahornstrasse und eine Durchfahrt von der Zürcher Strasse bis zur Fürstenlandstrasse ist nicht gestattet. Aufgrund der neuen Überbauung an der Ahornstrasse wurde auch die Signalisation angepasst. Das Fahrverbot mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» besteht seit 1950 und wurde oft falsch interpretiert. Tatsächlich war die Zufahrt von der Zürcher Strasse kommend zu den oben erwähnten Liegenschaften nicht gestattet. Die Zufahrt zu den Liegenschaften 21 - 37 der Ahornstrasse muss immer über die Fürstenlandstrasse erfolgen. Der Text wurde nun verständlicher geschrieben, damit es allen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker klar ist.“ Frage: bei der Einfahrt von der Fürstenlandstrasse her besteht das schild „ Sackgasse“. Weiter unten nach der neuen wohnüberbauung ahornstrasse 21 -23 hat es ein Schild „Zubringerdienst gestattet“. Wer darf hier weiterfahren bis zur zürcherstrasse? Oder bis wohin ist der Zubringerdienst gestattet?
Vielen Dank für Ihre Erklärung.