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 Stadtmelder  25.02.2020
Signalisation

Parkplätze versperren Durchgang II

Beschreibung
Da die Liegenschaften der Stadt gehören dürfte es ein Leichtes sein, diese zu verschieben. Im Sinne des öffentlich kommunizierten Wunsches nach Partizipation wünsche wir uns eine Verschiebung zur Strasse hin. Geschehen und gesehen am letzten Freitag (17:00): Wegfahrende Autos fahren auf den Fussgängerbereich und warten dort, bis sie in eine Lücke fahren können. Eine Verschiebung hätte für alle Betroffenen nur Vorteile: Aufwertung der Liegenschaften, grosse freie Begegnungsfläche, gute und sichere Zugänge zu den Geschäften. Absicherung der Fussgänger zur Strasse hin.
(Leider ist ein Hochladen von Bildern nur bei einer Neuerstellung möglich).
Karte
Teufener Strasse 143
9012 St. Gallen

Antwort

 28. Feb. 2020, 14:32 Uhr
Die erwähnten Parkplätze befinden sich auf dem Grundstück Nr. W0441. Dieses Grundstück gehört zwar der Politischen Gemeinde St.Gallen, es hat aber den gleichen Status wie wenn es einer Privatperson gehören würde. Zuständig ist die Abteilung Liegenschaften, welche ein hohes Interesse an den Parkplätzen hat. Demgegenüber handelt es sich bei der Teufener Strasse um eine Kantonsstrasse im Eigentum des Kantons. Eine einfache Verschiebung der Parkplätze von Stadtboden auf ein Kantonsgrundstück wäre schon aufgrund der Eigentumssituation nicht so einfach möglich. Gemäss einer Anfrage beim Kanton lehnt dieser eine Verschiebung auch ab, da er grundsätzlich die Auffassung vertritt, dass ein Trottoir möglichst dem Strassenverlauf folgen soll.

Die heute bestehenden Situation ist im Rahmen des Projektes der Appenzeller Bahnen bzw. dem darauf folgenden Projekt der Teufener Strasse geplant und zwischenzeitlich erstellt worden. Sie wird von Kanton und Stadt unter Berücksichtigung der verschiedenen Parameter nach wie vor als richtig beurteilt. Es ist der Stadt bewusst, dass die zu- und wegfahrenden Fahrzeuge über den Fussgängerbereich fahren müssen. Hier gilt jedoch die Regelung, dass die Fahrzeuge grundsätzlich dem Fussgänger auf dem Trottoir den Vortritt gewähren müssen. Kann aber ein Fahrzeug einmal nicht unmittelbar ausfahren, ist es auch dem Fussgänger zuzumuten, kurz zu warten oder dann über die Parklücke oder die Freifläche vor den Hauszugängen zu laufen. Eine Anpassung der Situation ist daher nicht vorgesehen.
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Tubel
Die Interessen von Beamten, wahrscheinlich noch auswärtig, sind wieder einmal denen der Einheimischen übergeordnet.
Scheiss-Stadt
8. Mär. 2020, 07:19 Uhr
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Quartierbewohner
" ein Trottoir möglichst dem Strassenverlauf folgen soll." Diese Aussage ist diplomatisch ausgedrückt erstaunlich, da ein paar Meter weiter Richtung Teufen genau so Grünpflanzen an die Strasse gepflanzt werden. Dass durch eine Verschiebung nur positive Effekte erzielt würden wird nicht bestritten, die negativen Effekte hingegen werden gar noch als "zumutbar" dargestellt. Offensichtlich fallen die Quartieranliegen nicht unter die "Parameter", die beurteilt wurden. Partizipation? In St. Gallen leider ein Fremdwort. Dass es "nicht so einfach möglich" sei bestätigt die Behauptung, dass es eben möglich wäre, mit ein wenig gutem Willen und einer gesunden Portion Menschenverstand. Lieber Kantion, liebe Stadt: Seid doch nett zueinander und greift das Anliegen im Sinne der Quartierbewohner nochmals auf. Dank an euch!
28. Feb. 2020, 18:24 Uhr
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