Beschreibung
Guten AbendKönnten Sie bitte erklären, wieso zwischen 20:30 und 21:40 Uhr in St. Gallen Schießübungen stattfinden müssen? Wo fängt Lärmbelästigung an?
Soll damit darauf aufmerksam gemacht werden, dass in Syrien jeden Tag unschuldige Menschen in einem sinnlosen Krieg erschossen werden? Wohl eher nicht.
Oder muss das Schweizer Militär alte Munition verballern, um ein „Mitholz 2.0“ zu verhindern? Dann sollen sie dafür bitte in den Bunker gehen!
Ich finde schon, dass durchaus darüber diskutiert werden darf, ob die Stadt St. Gallen nicht auch in der Pflicht ist, gewisse Praktiken der Schweizer Armee zu verhindern!
Man hört es noch in Wilen laut und deutlich, neben dem ständigen Autobahnlärm.
Eine Zumutung was Stadtbewohner alles ertragen müssen.
https://st.gallen.tlex.ch/app/de/texts_of_law/751.1
(Immissionsschutzreglement)
a) die Ruhezeit an Werktagen dauert von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr; für Baustellen endet die Mittagsruhezeit um 13:00 Uhr;
b) die Ruhezeit an öffentlichen Ruhetagen dauert von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr;
c) die Nachtzeit dauert von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
@Peterli:
Gerne stelle ich mich mit meinem Presslufthammer bis 22.00 Uhr vor Ihr Fenster. Das ist ein Sport, der mir Spass macht!