Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Das Strasseninspektorat wird die Zigarettenstummel entfernen.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Stadtbürger
@Stadt St. Gallen, werden an die Stadt St. Gallen gerichtete Kommentare nicht beantwortet?
9. Jun. 2020, 18:31 Uhr
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Stadt St.Gallen
Wir versuchen alle Fragen zu beantworten. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Fragen aus dem Stehgreif beantworten können und Zeit für die Abklärung benötigen.
@Stadt St. Gallen, werden die mutmasslichen Täter zur Rechenschaft gezogen?
8. Jun. 2020, 19:17 Uhr
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C.s.a
Mit dna test?
9. Jun. 2020, 07:33 Uhr
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Stadt St.Gallen
@Stadtbürger: Die Stadtpolizei St.Gallen hat in den letzten Jahren immer wieder Littering-Bussen verteilt. Um eine solche Busse auszustellen, muss die Polizei das Littering vor Ort beobachten.
10. Jun. 2020, 16:42 Uhr
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Stadt St.Gallen
@Stadtbürger: Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, selbst eine Anzeige zu erstatten. Die Stadtpolizei nimmt eine solche Anzeige auf.
Im Kanton St.Gallen ist Littering strafbar. Die Strafprozessverordnung des Kantons St.Gallen (sGS 962.11) sieht für das Wegwerfen oder Zurücklassen von einzelnen oder mehreren Kleinabfällen eine Busse von 50 Franken, respektive 200 Franken vor.
@Stadt St. Gallen, da es naheliegend ist woher die Zigarettenstummel herrühren, kann man die Tatpersonen gleich zur Rechenschaft ziehen. Da es sich in diesem Fall nicht um ein Einzeldelikt handelt, sondern jeder einzelne Stummel ein Strafdelikt darstellt, weil jeder Stummel zu einer anderen Tatzeit "entsorgt" wurde, kann gemäss kantonalem Litteringgesetz mit je 50.- Fr. gebüsst werden. Bitte liebe Stadt nützt doch die Chance und schafft hier einen Präzedenzfall! Im Zweifelsfall würde sich, in Erwartung von Busseneinnahmen von mehreren tausend Franken, eine DNA Analyse lohnen. Danke!
7. Jun. 2020, 19:27 Uhr
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Wadenbeisser
Naheliegend woher, reicht halt nicht ganz aus. Wen wollen Sie denn zur DNA Analyse aufbieten? Ich denke nicht, das die erwartete Busseneinahme auch nur einen Bruchteil des Aufwand‘s abdeckt.
7. Jun. 2020, 23:17 Uhr
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Stadtbürger
Ich glaube kaum, dass fremde Personen vor dem Coiffeurladen stehen und vor diesem die Zigaretten entsorgen. Die mutmasslichen Täter sind beim Personal und der Kundschaft zu finden, ich muss das ja wissen, schliesslich wohne ich in der Nähe.
Um noch einmal vorzurechnen: 1 Stummel = 1 x 50.- Fr. , 100 Stummel = 5000.- Fr. , mehrere 100 Stummel = mehrere zigtausend Franken.
8. Jun. 2020, 19:32 Uhr
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Wadenbeisser
Ich habe ja keine Ahnung was eine DNA Analyse kostet. Habe im Web was von Fr.300.- gelesen. Würde bei 100 Stummel, Kosten von ca.Fr. 300‘000.-, gegenüber Einnahmen aus Bussen, von Fr.5000.- machen. Ich finde es auch eine Schweinerei, aber, was Sie fordern, wäre wohl über‘s Ziel hinausgeschossen.
8. Jun. 2020, 22:27 Uhr
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Wadenbeisser
Ein Gespräch mit dem Ladeninhaber, evtl. von Quartierpolizist, wäre wohl sinnvoller und günstiger.
8. Jun. 2020, 22:55 Uhr
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Stadtbürger
100 x 300.- Fr. = 30'000 Fr. , ausserdem würde eine Stichprobe von einzelnen Stummeln genügen.
9. Jun. 2020, 07:18 Uhr
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Wadenbeisser
Ok, eine Null zu viel, aber steht trotzdem in keinem Verhältnis.🤷🏻♂️
Sprechen Sie doch den Ladenbesitzer an. Evtl. stellt er ja einen eigen Aschenbecher vor den Eingang
9. Jun. 2020, 09:12 Uhr
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Stadt St.Gallen
Wie weiter oben bereits ausgeführt, hat die Stadtpolizei St.Gallen in den letzten Jahren immer wieder Bussen ausgestellt. Um ein Person büssen zu können, muss das Littering von der Polizei beobachtet werden. Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, selbst eine solche Anzeige zu erstatten. Dafür können Sie sich gerne an den nächsten Polizeiposten wenden.
Zur DNA-Analyse: Gemäss Strafprozessordnung kann eine DNA-Analyse für die Aufklärung von Verbrechen und Vergehen beigezogen werden. Bei Littering handelt sich um eine Übertretung.
10. Jun. 2020, 16:46 Uhr
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Stadtbürger
@Stadt St. Gallen, werde ich denn für den Aufwand einer Anzeige in irgendwelcher Art entschädigt? Ich glaube kaum, im Gegenteil, ich muss noch damit rechnen, dass ich für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen muss.
Liebe Stadt St. Gallen, mit dem derzeitigen Regime bezüglich Littering, verkommt der entsprechende Artikel zu einer eigentlichen Farce, und ist ein Freipass für jeden undisziplinierten Bürger seinen Abfall illegal zu entsorgen. Schliesslich bezahlen die ehrlichen disziplinierten Bürger über die Abrechnung der Stadtwerke, mit der Gebühr "Entsorgung Siedlungsabfälle" , die Rechnung. Was bei einem Einpersonenhaushalt die eigenen Kosten übersteigt.
11. Jun. 2020, 07:32 Uhr
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Stadt St.Gallen
Danke für Ihre Rückmeldung. Wir schliessen den Fall somit ab.
11. Jun. 2020, 07:43 Uhr
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Stadtbürger
@Stadt St. Gallen, schade wurde auf den vorhergehenden Kommentar nicht mehr eingegangen. Die defensive Haltung der Stadt bezüglich Littering beeinträchtigt meinen ausgeprägten Rechtssinn in erheblichem Masse, und ich muss mir ernsthaft überlegen meinen Abfall andersweitig zu entsorgen, schliesslich habe ich die Grundgebühr der Entsorgung der Siedlungsabfälle schon bezahlt.
12. Jun. 2020, 07:44 Uhr
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Wadenbeisser
Wie Ihnen die Stadt weiter oben geschrieben hat, kann die Polizei Littering nur büssen, wenn die Person dabei beobachtet wird. Das hat nix mit defensiver Haltung der Stadt zu tun. Erwarten Sie jetzt eine Überwachung des Laden‘s? Littering kommt leider überall vor.
So ausgeprägt, kann Ihr Rechtssinn dann doch nicht sein, wenn Sie sich deswegen ernsthaft überlegen, Ihren Abfall anderweitig zu entsorgen.
12. Jun. 2020, 09:23 Uhr
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Stadtbürger
Mein ausgeprägter Rechtssinn besagt mir, wenn ich für eine Dienstleistung bereits bezahlt habe, nehme ich sie auch in Anspruch, in diesem Fall entsorge ich in Zukunft meinen Abfall wo und wann ich will.
12. Jun. 2020, 21:11 Uhr
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Wadenbeisser
Die Stummel kommen ja eventuell auch von Leuten, die genau Ihre Einstellung haben. Die haben ja auch für besagte Dienstleistung bereits bezahlt und entsorgen die Stummel wann und wo sie wollen🤷🏻♂️
12. Jun. 2020, 22:08 Uhr
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Stadtbürger
Natürlich ist meine besagte Einstellung ironisch gemeint, und genau ich bei deren Ausführung dem Murphy Effekt unterliegen würde und dann zur Rechenschaft gezogen würde.
Um noch einmal vorzurechnen: 1 Stummel = 1 x 50.- Fr. , 100 Stummel = 5000.- Fr. , mehrere 100 Stummel = mehrere zigtausend Franken.
Sprechen Sie doch den Ladenbesitzer an. Evtl. stellt er ja einen eigen Aschenbecher vor den Eingang
Zur DNA-Analyse: Gemäss Strafprozessordnung kann eine DNA-Analyse für die Aufklärung von Verbrechen und Vergehen beigezogen werden. Bei Littering handelt sich um eine Übertretung.
Liebe Stadt St. Gallen, mit dem derzeitigen Regime bezüglich Littering, verkommt der entsprechende Artikel zu einer eigentlichen Farce, und ist ein Freipass für jeden undisziplinierten Bürger seinen Abfall illegal zu entsorgen. Schliesslich bezahlen die ehrlichen disziplinierten Bürger über die Abrechnung der Stadtwerke, mit der Gebühr "Entsorgung Siedlungsabfälle" , die Rechnung. Was bei einem Einpersonenhaushalt die eigenen Kosten übersteigt.
So ausgeprägt, kann Ihr Rechtssinn dann doch nicht sein, wenn Sie sich deswegen ernsthaft überlegen, Ihren Abfall anderweitig zu entsorgen.