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 Stadtmelder  29.07.2019
Signalisation
9

Begegnungszone Vadianplatz

Beschreibung
Letzte Woche hatte ich beim Veloparkplatz beim Vadianplatz eine Autofahrerin, die von Osten kommend den Platz durchfuhr, darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt sei.
Sie wies mich dann auf die Signalisation eingangs Vadianstrasse hin, dort sei eine blaue Tafel mit weissem Pfeil montiert. Also sei sie im Recht. Mir ist neu, dass die Autos da entlang und nicht nur in die Parkgarage fahren dürfen, hat die Dame wirklich recht?
Adresse
9014 St. Gallen
Antwort
 29. Jul. 2019, 16:41 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Gemäss Stadtpolizei St.Gallen ist die Aussage der Fahrzeuglenkerin korrekt.
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Velofahrer
31. Jul. 2019, 09:09 Uhr
@Stadt St. Gallen bitte antworten!
Stadt St.Gallen
31. Jul. 2019, 14:16 Uhr
Sie finden weiter unten unsere Rückmeldung, besten Dank.
Antworten
Velofahrer
29. Jul. 2019, 22:44 Uhr
Dann waren alle stadtparlamentarischen Diskussionen umsonst und das Verkehrsregime wurde heimlich geändert ohne öffentliche Auflage?
Velofahrerin
30. Jul. 2019, 08:55 Uhr
Ich finde auch, dass der Vadianplatz auotfrei bleiben sollte. Wenn immer wieder Motorfahrzeuge durchfahren, ist es kaum noch ein Platz zum Verweilen.
Stadt St.Gallen
31. Jul. 2019, 14:14 Uhr
Es hat sich herausgestellt, dass die erlassene Verfügung unbefriedigend war bzw. ständig zu Reklamationen führte. Ortsunkundige Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sowie Lieferanten konnten den Vadianplatz mit ihren Fahrzeugen nicht mehr ordnungsgemäss verlassen, ohne dass sie aufgrund der Signalisation oder besetzter oder geschlossener Tiefgarage eine Verkehrsübertretung (Fahrverbot oder Verbotene Durchfahrt) begangen haben. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer benutzten deshalb auch gesetzeswidrig das private Grundstück des Neumarkts (Rampe Migros). Dies störte den Betrieb und wurde seitens der Immobilienverwaltung nicht mehr länger akzeptiert. Aus diesem Grund entschloss sich der Stadtrat, das Verkehrsregime anzupassen (Stadtratsbeschluss vom 12.102018). Die Publikation der Anpassung erfolgte am 05.11.2018.
Velofahrer2
31. Jul. 2019, 19:20 Uhr
Damit sich Autofahrer nicht strafbar machen müssen, hat man also einfach das Verkehrsregime angepasst. Bravo!

So ganz wohl war es der Stadt bei der Sache ja dann offenbar doch nicht: Während über die Neugestaltung des Vadianplatzes noch prominent in den Stadt News berichtet wurde (https://www.stadt.sg.ch/news/14/2017/04/vadianplatz-in-neuem-gewand.html), wird über die Aufhebung der Einbahnstrasse kein Wort verloren, sondern lediglich auf einen Stadtratsbeschluss verwiesen (den ich auch bei längerem Suchen nicht gefunden habe :-()
Stadt St.Gallen
2. Aug. 2019, 08:58 Uhr
Verkehrsanordnungen werden öffentlich publiziert, da innert 14 Tagen beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen Rekurs eingelegt werden kann. Am 5.11.2018 war ein entsprechendes Inserat zur Vadianstrasse im St.Galler Tagblatt abgedruckt. Weiter gab es eine News-Meldung auf der städtischen Internetseite. Wir haben die damalige News-Meldung für Sie nochmals aktiviert: www.stadtsg.ch/vadianplatz.
Seit 1. Juli erfolgen die amtlichen Publikationen der Stadt St.Gallen im neuen elektronischen Publikationsorgan des Kantons St.Gallen. Falls Sie über zukünftige Verkehrsanordnungen und weitere amtliche Publikationen der Stadt auf dem Laufenden gehalten werden möchten, können Sie gerne auf dem Portal den entsprechenden Newsletter abonnieren: www.publikationen.sg.ch.
Velofahrer2
2. Aug. 2019, 09:52 Uhr
Danke für das Aufschalten des Links mit der amtlichen Publikation. Was aber meiner Meinung nach fehlt, ist eine Mitteilung in den News im gleichen Stil wie bei der Neugestaltung des Vadianplatzes ("Vadianplatz im neuen Gewand" vom 5.4.2017), denn mit einer amtlichen Publikation erreicht man nur wenige Bürgerinnen und Bürger. Und im Weiteren müsste auch der Text zum Vadianplatz unter begegnungszonen.ch angepasst werden (siehe Screenshot oben).
Stadt St.Gallen
15. Okt. 2019, 08:18 Uhr
Danke für Ihren Hinweis. Es hat etwas länger gedauert, der Text auf begegnungszone.ch istnun aber entsprechend angepasst.
Antworten
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