Beschreibung
Guten Tag liebe Stadt,kurze Frage: ist es als Anwohner nicht mehr erlaubt in die Ahornstr hochzufahren,als Anwohner in die Siedlung?von der Zürcher Strasse her?war ja vor einer Woche ein Schild mit zubringer gestattet, jetzt steht bis Haus nr.16 gestattet?was,wie und wo?können Sie uns bitte aufklären.herzlichen Dank im voraus.beantwortet
Stadtmelder 13.04.2022
Signalisation
Verkehrs Anordnung neu??
Antwort
14. Apr. 2022, 09:41 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Von der Zürcher Strasse kommend darf die Ahornstrasse bis zum Haus Nr. 16 befahren werden. Die Weiterfahrt bis zu den Liegenschaften 21 - 37 der Ahornstrasse und eine Durchfahrt von der Zürcher Strasse bis zur Fürstenlandstrasse ist nicht gestattet. Aufgrund der neuen Überbauung an der Ahornstrasse wurde auch die Signalisation angepasst. Das Fahrverbot mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» besteht seit 1950 und wurde oft falsch interpretiert. Tatsächlich war die Zufahrt von der Zürcher Strasse kommend zu den oben erwähnten Liegenschaften nicht gestattet. Die Zufahrt zu den Liegenschaften 21 - 37 der Ahornstrasse muss immer über die Fürstenlandstrasse erfolgen. Der Text wurde nun verständlicher geschrieben, damit es allen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker klar ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen