Beschreibung
Seit kurzer Zeit wurde die Engelgasse mittels einer Begegnungszone neusignalisisiert. Gleichzeitig wurde ein Verbot für die Einfahrt von Motorfahrzeuge eingerichtet. Dieses gilt gemäss Signalisation nicht für Anwohner, wenn deren Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet sind. Wie muss diese Kennzeichen fachgerecht erfolgen?erledigt
Stadtmelder 02.09.2019
Signalisation
Neusignalisation Engelgasse
Antwort
3. Sep. 2019, 14:18 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Nachfolgend die Rückmeldung der Stadtpolizei St.Gallen. Bei der Signalisation handelt es sich um ein beschränktes Fahrverboot für Motorfahrzeuge in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Damit soll verhindert werden, dass die Anwohner in der Nacht unnötigem Lärm durch Motorfahrzeuge ausgesetzt sind. Die Kennzeichnung bezieht sich auf das Kontrollschild des Fahrzeuges. Über das Kontrollschild kann der Wohnort festgestellt werden. Wenn dieser im Bereich des Fahrverbotes liegt, ist der Fahrzeuglenker berechtigt, auf die Engelgasse zu fahren, um an seinen Wohnort zu gelangen.