Beschreibung
Ich wurde innerhalb weniger Tage bereits drei Mal von Bettlern angesprochen. Zweimal am Bahnhof bei den Bussen beim Warten und einmal vor dem Migros Neumarkt. Ich meine, das aktive Betteln ist verboten?erledigt
Stadtmelder 04.03.2024
Diverses
Bettler
Antwort
5. Mär. 2024, 13:00 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei ist das Betteln nicht zu beanstanden, wenn es weder aufdringlich noch aggressiv erfolgt und auch keine Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung darstellt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/erlaeuterte-schweizer-faelle/bettelverbot-privatsphaere-unverhaeltnismaessigkeit
Wie viele von den Bettlern tatsächlich in einer Notsituation sind ist die andere Frage…